Schweriner Fridericianum kann altsprachliches Profil beibehalten
Entgegen anders lautender Behauptungen hat das neue Schulgesetz keine negativen Auswirkungen auf das Profil des altsprachlichen Gymnasiums Fridericianum in Schwerin.
29.03.2006 Mecklenburg-Vorpommern Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-VorpommernAlle Schüler haben bei einem Wechsel zum Fridericianum auch zukünftig die Möglichkeit, ab der Klasse 7 Latein als erste Fremdsprache und ab Klasse 10 Griechisch zusätzlich zu wählen. Somit wird auch weiterhin ein altsprachliches Bildungsprofil der Schule gesichert. Damit kann ein bundesweit anerkanntes Latinum und Großes Latinum bzw.Graecum ablegt werden.
Das im Schulgesetz neu definierte Schulprogramm bietet der Schule alle Möglichkeiten, ihr bisheriges altsprachliches Profil zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Auch wenn die schulartunabhängige Orientierungsstufe künftig mit den Klassen 5 und 6 nicht mehr wie bisher am Gymnasium, sondern an Regionalen Schulen bzw. an Gesamtschulen angegliedert sind, um so das längere gemeinsame Lernen zu fördern, wird das Schulprofil des Fridericianum nicht beeinträchtigt.
Bildungsminister Metelmann stellt dazu klar: "Gemeinschaftliches Lernen war immer ein Teilaspekt unseres humanistischen Ideals. Was hindert das Fridericianum in Schwerin daran, zu einer Gemeinschaftsschule humanistischer Prägung im ursprünglichen Sinne zu werden, die dann selbstverständlich auch den Ansprüchen eines Gymnasiums mit altsprachlichem Profil genügen wird?"
Das Bildungsministerium hat gesichert, dass Eltern, die für ihre Kinder eine früh beginnende altsprachliche Ausbildung wünschen, diese in der Regionalen Schule "Erich Weinert" in Schwerin erhalten können.
Somit sind alle Voraussetzungen geschaffen worden, damit neben der ersten Pflichtfremdsprache Englisch auch zusätzlich Latein unterrichtet werden kann. "An der Unterrichtsqualität im Fach Latein wird es keine Abstriche geben, da er wie bisher auf Grund gültiger Rahmenpläne und mit ausgebildeten Fachlehrern erfolgt", so Bildungsminister Metelmann.
Gleichzeitig werden mit dieser Lösung aber auch die Voraussetzungen für die Schüler erfüllt, die Englisch als erste Fremdsprache weiterführen.
Damit ist die Wahlmöglichkeit für die Schüler am Ende der Klasse 6 und die Sicherung der Durchlässigkeit zwischen den Schularten im Interesse der Kinder gesichert. Gleichzeitig trägt das Bildungsministerium damit der Notwendigkeit einer individuellen Förderung der Schüler in der Orientierungsstufe Rechnung.
Alle Eltern der derzeitigen 4. Klassen in Schwerin werden hierüber durch das Staatliche Schulamt informiert.
Eine umfassende Beratung der Eltern und Schüler kann bei Bedarf vor Ort durch die Schulleiterin der Regionalen Schule "Erich Weinert", Frau Kamrath - Tel. 0385 732524 - gegeben werden.
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