Sozialfonds für das Mittagessen in Ganztagsschulen

"Mit dem Ausbau des Ganztagsschulangebots will die Landesregierung einen Beitrag zur Verbesserung der Chancengleichheit im Bereich der Bildung für Kinder unterschiedlicher Herkunft leisten. Im Rahmen dieser Bemühungen will das Land künftig auch Eltern unterstützen, die aus finanziellen Gründen Probleme haben, ihren Kindern die Teilnahme am Mittagessen in Ganztagsschulen zu ermöglichen." Das unterstrichen Bildungsministerin Doris Ahnen und Innenminister Karl Peter Bruch bei der Vorstellung des neuen "Sozialfonds für das Mittagessen in Ganztagsschulen", den Ministerpräsident Kurt Beck in seiner Regierungserklärung zum Start der Legislaturperiode bereits angekündigt hatte.

08.08.2006 Rheinland-Pfalz Pressemeldung Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Rheinland-Pfalz

Daher, so betonte Innenminister Bruch, habe sich die Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden, den beiden großen Kirchen und der Arbeitsgemeinschaft der Waldorfschulen jetzt auf einen "Sozialfonds für das Mittagessen in Ganztagsschulen" geeinigt, den das Land mit einer Million Euro jährlich ausstatte. Begünstigte des neuen Sozialfonds seien Ganztagsschülerinnen und -schüler, deren Eltern Arbeitslosengeld II (ALG II) oder Sozialhilfe beziehen oder aber Asylbewerber seien. Darüber hinaus werde für besondere Einzelfälle, die nicht zu diesen Gruppen gehörten, bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ein "Härtefonds" eingerichtet.

"Profitieren sollen von dem Sozialfonds Schülerinnen und Schüler in den verschiedenen Formen der Ganztagsschule im Land", hielt Bildungsministerin Ahnen fest. Dies seien die 360 neuen Ganztagsschulen, die seit 2001 durch das Landesprogramm bereits entstanden seien, ebenso wie die für diese Legislaturperiode vorgesehenen weiteren 200 Ganztagsschulen in Angebotsform. Einbezogen seien auch die teilweise schon seit längerer Zeit bestehenden 79 verpflichtenden Ganztagsschulen und die offenen Ganztagsschulen, sofern sie – wie die Ganztagsschulen nach dem Landesprogramm – an vier Tagen jeweils acht Zeitstunden ein Angebot machen.

"Das gemeinsame Mittagessen ist ein integraler Bestandteil des rheinland-pfälzischen Ganztagsschulkonzepts", sagte Doris Ahnen weiter. Es diene der kind- und jugendgerechten Strukturierung des Ganztagsschulangebots, sei ein wichtiger Bestandteil des sozialen Lernens und auch ein Baustein der Gesundheitserziehung. Die Erfahrungen der bestehenden Ganztagsschulen zeigten, dass das Erlebnis des gemeinsamen und pädagogisch begleiteten Mittagessens, nicht nur die Kommunikation in den Schulen – und zwar sowohl unter den Schülerinnen und Schülern als auch zwischen Schüler- und Lehrerschaft – verbessere, sondern auch das Einüben sozialer Verhaltensweisen und das Erlernen gesellschaftlicher Konventionen fördere. Insgesamt wirke sich das gemeinsame Mittagessen positiv auf das Klima an einer Schule aus.

Die Organisation des Mittagessens sei dabei grundsätzlich Sache der – meist kommunalen – Schulträger, betonte die Bildungsministerin. Das Land habe allerdings – wie auch die Regelungen im Schulgesetz zeigten – ein großes Interesse daran, dass die Bedingungen für die Teilnahme am Mittagessen in den Ganztagsschulen in Angebotsform sozial verträglich ausgestaltet würden. "Einige Schulträger engagieren sich besonders für eine soziale Ausgestaltung der Mittagessenpreise in Ganztagsschulen, indem sie beispielsweise Staffelungen der Elternbeteiligung nach dem Elterneinkommen oder nach der Zahl der Kinder einer Familie im Ganztagsschulangebot vorsehen", stellte Doris Ahnen fest. Allerdings habe es in der Vergangenheit auch immer wieder Meldungen gegeben, dass Schülerinnen und Schüler nicht am Mittagessen teilnähmen, weil deren Eltern Probleme bei der Finanzierung der Elternbeteiligung am Mittagessen ins Feld führten.

"Diese Probleme will das Land nun lindern helfen. Der neue Sozialfonds soll dazu beitragen, dass der finanzielle Beitrag von Eltern, die ganz besondere Probleme bei der Eigenbeteiligung am Mittagessen in den Ganztagsschulen haben, lediglich einen Euro pro Tag beträgt", betonten der Innenminister und die Bildungsministerin. Die nach Abzug des Elternanteils von einem Euro noch verbleibenden Kosten für ein Mittagessen trage zu zwei Dritteln das Land, ein Drittel steuerten die jeweiligen Schulträger bei. Basis für die Berechnung sei dabei der Preis eines Mittagessens nach der Sachbezugsverordnung. Die administrative Abwicklung des Sozialfonds erfolge durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens.

Die vom Land bereitgestellten Mittel würden den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie dem Katholischen Büro, dem Beauftragten der Evangelischen Kirchen in Rheinland Pfalz und der Arbeitsgemeinschaft der Freien Waldorfschulen zunächst auf einen formlosen Antrag hin pauschal bewilligt, erläuterte Bruch. Bei der pauschalen Bewilligung werde davon ausgegangen, dass zehn Prozent aller Ganztagsschülerinnen und Ganztagsschüler zum Kreis der Begünstigten zählen. "Die Mittel sollen schnell und unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden. Nach einer gewissen Probezeit werden wir das Verfahren daraufhin nochmals überprüfen", stellte der Innenminister in Aussicht. Um später die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel nachzuweisen, sei lediglich die Anzahl der berechtigten Schülerinnen und Schüler sowie die Anzahl der bezuschussten Essen mitzuteilen. Aus diesen Angaben berechne die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion die Höhe der endgültigen Zuwendung und verrechne diese dann mit den vorab angewiesenen Pauschalen, so der Innenminister.

"Wir gehen davon aus, dass Kreise, Städte und freie Schulträger das weitere Verfahren ebenfalls sehr einfach gestalten, so dass betroffene Eltern gezielt und zeitnah unterstützt werden können", betonten Doris Ahnen und Karl Peter Bruch. Die Bildungsministerin und der Innenminister ergänzten: "Wir wollen auf jeden Fall gewährleisten, dass keine Schülerin und kein Schüler aus sozialen Gründen von einer Teilnahme am Mittagessen in den Ganztagsschulen in Angebotsform ausgeschlossen bleibt. Damit steigt nicht nur die Attraktivität des Angebots der Ganztagsschule weiter, sondern dieser neue Fonds des Landes ist auch eindeutig ein Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit im Bildungswesen."

Mehr Informationen zum Thema Ganztagsschule in Rheinland-Pfalz im Internet unter: www.ganztagsschule.rlp.de


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