Studierendenwerksgesetz
Das Studentenwerk Hamburg soll durch eine neue Organstruktur und veränderte Steuerung effizienter und zukunftsfähiger werden. Außerdem soll der Name "Studentenwerk" in "Studierendenwerk" geändert werden. Der Senat hat heute den Entwurf des Studierendenwerksgesetzes (StWG) beschlossen, der nun an die Bürgerschaft zur Beratung und zum Beschluss weitergeleitet wird. Es ist vorgesehen, dass das Studierendenwerksgesetz zum 1. August 2005 in Kraft treten soll.
03.05.2005 Hamburg Pressemeldung Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung Hansestadt HamburgDas Studentenwerk Hamburg ist ein Kompetenzzentrum für wirtschaftliche und soziale Beratungs- und Serviceleistungen im Hochschulraum Hamburg. Es hat im Studentenwerksgesetz von 1975 die Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts erhalten. Die Rahmenbedingungen für das Studentenwerk haben sich in den vergangenen 30 Jahren spürbar verändert, z.B. durch die zunehmende Autonomie und Profilierung der Hochschulen, durch Wettbewerb und veränderte Nutzergewohnheiten und durch die Absenkung des staatlichen Zuschusses. Deshalb ist eine Novellierung des Studentenwerksgesetzes mit dem Ziel erforderlich, die Steuerungsbeziehungen zwischen Staat, Hochschulen und Studentenwerk vor dem Hintergrund der Strukturreformen im Hochschulraum und veränderter Rahmenbedingungen für das Studentenwerk neu zu ordnen. Bei dieser Neuordnung werden die in dem Gutachten "Autonomie und Zukunftssicherung für das Studentenwerk Hamburg" des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) vom Juni 2004 ausgesprochene Empfehlungen zur Einbindung des Studentenwerks in die Hochschullandschaft und zur Steuerung und Organstruktur berücksichtigt.
Die wesentlichen geplanten Neuerungen im Studierendenwerksgesetz:
- Die Organstruktur wird neu geordnet: Die Geschäftsführung erhält die volle Handlungskompetenz im operativen Bereich. Ein Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung. Eine Vertreterversammlung beschließt die grundsätzlichen und strategischen Entscheidungen.
- Hochschulen und Studierende erhalten stärkeren Einfluss in den Organen des Studentenwerks. Das Studentenwerk kann Vereinbarungen mit einzelnen Hochschulen über die Leistungsstandards bei der Versorgung der Studierenden ("Service-Level-Agreements") treffen.
- Das Studentenwerk erhält zukünftig den Namen "Studierendenwerk", um die Begrifflichkeit an das Hamburgische Hochschulgesetz anzupassen.
Wissenschaftsstaatsrat Dr. Roland Salchow: "Service-Angebote für Studierende werden in Zukunft eine immer größere Bedeutung bei der Entscheidung für einen Studienort einnehmen. Zusätzlich stellen die Veränderungen in der Hochschullandschaft das Studentenwerk vor neue Herausforderungen. Mit dem neuen Gesetz wollen wir dafür Sorge tragen, dass das Studentenwerk für die zukünftigen Anforderungen im Wettbewerb gut aufgestellt ist."
Die Behörde für Wissenschaft und Gesundheit hat nach der Auswertung des CHE-Berichtes Eckpunkte zu den Themen Rechtsstellung und Trägerschaft des Studentenwerks, Betreuungsbereich und Aufgaben, Zusammenarbeit zwischen Studentenwerk und Hochschulen, Organe des Studentenwerks sowie Wirtschaftsführung und Finanzierung entwickelt. Diese Eckpunkte wurden mit den Präsidien der Hamburger Hochschulen, den Allgemeinen Studierendenausschüssen und dem Studentenwerk diskutiert und sind zum Teil in das neue Studentenwerksgesetz eingeflossen. Die Wissenschaftsbehörde sieht sich durch diese Stellungnahmen insbesondere im Hinblick auf eine Straffung der Organstruktur in ihren Absichten bestätigt. Sie hat aufgrund der Diskussion der Eckpunkte jedoch davon Abstand genommen, zum jetzigen Zeitpunkt die Trägerschaft des Studentenwerks auf die Hochschulen zu übertragen, da hierfür ein abgeschlossener wirtschaftlicher Anpassungsprozess des Studentenwerks Voraussetzung ist. Die mit dem Studierendenwerksgesetz beabsichtigte Verschlankung und Steigerung der Effizienz der Organe des Studentenwerks ist Voraussetzung dafür, dass dieser Prozess erfolgreich verlaufen kann.
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