VBE liegt mit Musterklage richtig

"Der VBE hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg, die Streichungen bei der Beamtenbezahlung für verfassungswidrig zu erklären, erfreut zur Kenntnis genommen", so Udo Beckmann, Vorsitzender der Lehrergewerkschaft VBE NRW. "Diese Entscheidung zeigt uns, dass der VBE mit seiner Musterklage für angemessene Bezahlung genau richtig liegt."

17.01.2008 Nordrhein-Westfalen Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW

§ 14 des Bundesbesoldungsgesetzes verpflichtet das Land, die Bezahlung seiner Beamtinnen und Beamten "entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse" regelmäßig anzupassen. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Arnsberg kommt das Land NRW dieser Verpflichtung nicht mehr nach.

Da der VBE nicht länger akzeptieren wollte, dass Beamte zunehmend von der Einkommensentwicklung abgekoppelt werden, haben wir einer Fachanwaltskanzlei den Fall eines jungen Kollegen als Musterfall übergeben.

"Die ersten Schritte sind bereits eingeleitet", so Beckmann abschließend. "Die heutige Gerichtsentscheidung zeigt uns, dass wir den richtigen Weg gehen."


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