WBG zieht Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Google zurück

Die WBG (Wissenschaftliche Buchgesellschaft) hat auf Hinweis des Landgerichts Hamburg heute ihren Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Suchmaschinenbetreiber Google zurückgezogen. Google hatte zunächst ohne Genehmigung Bücher der WBG digitalisiert und zur Volltextsuche angeboten. Nachdem der Suchmaschinenbetreiber dann von der WBG abgemahnt worden war, hatte er die Bücher aus dem Angebot herausgenommen. Er wollte sich aber nicht zu einer entsprechenden Unterlassungserklärung verpflichten. Nach Auffassung des Gerichts genügte dies, um eine Rechtsverletzung momentan auszuschließen.

28.06.2006 Pressemeldung Börsenverein des Deutschen Buchhandels

"Google hat die Textfragmente der WBG wieder aus dem Netz herausgenommen, das ist ein positives Zeichen. Insgesamt aber ist die Situation unbefriedigend, weil jederzeit eine weitere Urheberrechtsverletzung drohen kann. Dadurch wird dem Missbrauch geistigen Eigentums Tür und Tor geöffnet", so Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, der die WBG in diesem Verfahren unterstützt. Der Börsenverein werde deshalb weiter sehr genau beobachten, wie sich Google verhält, und weitergehende rechtliche Schritte prüfen. "Es ist ein in diesem Umfang noch nicht da gewesener Vorgang, dass sich ein Großunternehmen in breit angelegter Weise das geistige Eigentum anderer anmaßt. Wir hoffen dennoch, dass die unserer Meinung nach gesetzeswidrige Praxis, urheberrechtlich geschützte Werke ohne Zustimmung der Rechteinhaber zu verwerten, zu einem späteren Zeitpunkt grundsätzlich untersagt wird", kritisierte Andreas Auth, Geschäftsführender Direktor und Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands der WBG.

Bei dem Rechtsstreit handelt es sich um eine Auseinandersetzung zwischen der WBG und dem Suchmaschinenbetreiber Google über das Einscannen, Vervielfältigen und öffentliche Zugänglichmachen von Buchinhalten. Google hatte mit verschiedenen Universitätsbibliotheken in den USA Kooperationsverträge über die Digitalisierung von Büchern aus deren Bestand abgeschlossen, die dann über ein Suchportal zur Volltextsuche freigegeben wurden. Eine Verpflichtung dazu, die Rechteinhaber vor der Digitalisierung um Genehmigung zu bitten bzw. die Dateien auf deren Wunsch nachträglich wieder zu löschen, sieht Google nicht. Die WBG vertritt die Auffassung, dass Google von den Universitätsbibliotheken keine Lizenzen zur Vervielfältigung und Online-Nutzung habe erwerben können, weil diese keinerlei Verwertungsrechte an ihren Buchbeständen hätten und solche deswegen auch nicht übertragen könnten. Das Landgericht wollte sich mit dieser Frage nicht befassen, da sie nach seiner Ansicht nur in den USA geklärt werden kann.

Unabhängig vom Verfahren versucht der Börsenverein, im Rahmen einer Branchenlösung mit dem Suchmaschinenbetreiber eine Einigung über die Volltextsuche zu erreichen. Das Ziel ist eine einvernehmliche zukunftsweisende Lösung, die die Rechte der Urheber vollständig respektiert. Deshalb arbeitet der Börsenverein derzeit am Projekt "Volltextsuche online", mit dem künftig weltweit von außen auf digitale Inhalte zugegriffen werden kann; die Kontrolle über die Texte behalten bei dieser Lösung die Verlage.

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels engagiert sich für das Kulturgut Buch und das Lesen, für die Meinungsfreiheit und die kulturelle Vielfalt der Gesellschaft. Er wurde 1825 gegründet und vertritt die Interessen von rund 6300 Verlagen, Buchhandlungen, Antiquariaten, Zwischenbuchhändlern und Verlagsvertretern.
www.boersenverein.de/

Die WBG ist ein wissenschaftlicher Verein mit 140.000 Mitgliedern, der sich der Förderung von Wissenschaft und Kultur verschrieben hat und als Verlag tätig ist. Außerdem engagiert sie sich durch die Publikation von Dissertationen und die Vergabe eines Doktoranden-Stipendiums für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Weitere Informationen zum Unternehmen auch unter www.wbg-darmstadt.de.

Ansprechpartner

Börsenverein des Deutschen Buchhandels
Großer Hirschgraben 17-21
60311 Frankfurt am Main
Web: http://www.boersenverein.de

Schlagworte

Keine Kommentare vorhanden

Sie sind derzeit nicht angemeldet. Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich vorab bei uns registrieren. Alternativ können Sie sich über Ihren Facebook-Account anmelden.
Anmelden