BayKiBiG sorgt nach wie vor für Ärger

In einer gemeinsamen Pressekonferenz haben Erzieherinnen, Träger und Eltern ihrem Ärger über das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) Luft gemacht. Es wurde vor zwei Jahren gegen ihren massiven Widerstand eingeführt. Wie sich heute zeigt, haben sich die Befürchtungen bestätigt, resümierten die Vertreter und Vertreterinnen der am damaligen Protest beteiligten Organisationen. Versprochen wurde den Trägern mehr Fördergerechtigkeit, den Kindern mehr pädagogische Qualität und den Eltern bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Ihr Fazit: Die Situation an bayerischen Kindertagesstätten hat sich nicht verbessert - im Gegenteil, sie ist für alle Beteiligten untragbar.

29.06.2007 Bayern Pressemeldung Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) e.V.

Jutta Materna von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) erklärt: "Wenn Erzieherinnen in Verwaltungsaufgaben ersticken, ohne dafür Stunden angerechnet zu bekommen, keine Zeit für Elterngespräche haben, Werkmaterial in ihrer Freizeit besorgen müssen, Jahr für Jahr nicht wissen ob ihr befristeter Vertrag im Herbst verlängert werden kann oder von ihrem ohnehin schlechten Gehalt plötzlich noch 70 oder 80 Prozent verdienen können, weil die Auslastung gesunken ist, dann hat die Betriebswirtschaft die Pädagogik besiegt. Um frühkindliche Bildungsarbeit verwirklichen zu können, reichen gut ausgebildete und hoch motivierte Fachkräfte allein nicht aus. Diese brauchen gesicherte Arbeitsverhältnisse, ein angemessenes Gehalt und verlässliche Rahmenbedingungen für ihre Arbeit, damit pädagogische Qualität entstehen kann."

Die Leiterin des Forums Kindertagesstätten im Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV), Sigrid Hepting, forderte, die Zuständigkeit für Kindertagesstätten wieder dem Kultusministerium zu zuordnen: "Das Sozialministerium geht bei der Kinderbetreuung nach dem gleichen Muster vor wie bei der Altenpflege, nämlich fallspezifisch. Die Bildungsfinanzierung muss aber gruppenbezogen erfolgen, damit der Verwaltungsaufwand möglichst niedrig ist, die Personal-Kind-Relation transparent bleibt und die Sicherheit des Arbeitsplatzes für das pädagogische Personal gewährleistet ist. Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden wesentlich mehr Betreuungsplätze für Kinder unter Drei gebraucht. Je jünger die Kinder sind, desto enger muss die Bindung an eine Bezugsperson sein. Bei den derzeitigen Bedingungen sind solche Beziehungen nicht möglich. Der Gesetzgeber missachtet in eklatanter Weise die Bedürfnisse der Jüngsten und Sensibelsten unserer Gesellschaft. Es geht ausschließlich um Quantität. Eine Qualitätsdiskussion wird seit zwei Jahren nicht mehr geführt, da diese wohl Auswirkungen auf die Finanzierung der Einrichtungen und die Ausbildung des Fachpersonals hätte, die längst an die Universität gehört."

"Eigentlich sollte man davon ausgehen, dass nach zwei Jahren alle ´Kinderkrankheiten´ überwunden sind - dem ist noch lange nicht so" sagt die Vorsitzende des Elternvereins der Horte Bayerns Gertraud Moderegger- Rifesser. Sie erklärte: "Das derzeit gültige BayKiBiG widerspricht in der Umsetzungspraxis den geltenden gesetzlichen Vorgaben, weil dessen Ausführung zu wenig präzisiert wurde und die dafür benötigten Ressourcen nicht zur Verfügung stehen. Die Gastkinderregelung lässt die Wunsch- und Wahlmöglichkeit der Eltern nicht mehr zu. In allen Einrichtungen ging die Einführung des BayKiBiG mit einer erheblichen Gebührenerhöhung einher."

"Die persönliche Einschränkung durch die Festlegung der Buchungs- und Nutzungszeiten sowie die Gastkinderregelung, belasten die Eltern heute mehr als zuvor" äußerte die Vorsitzende des Münchner Familienbeirats, Sabine Engel. "Für Eltern und Träger bleibt kein Spielraum: die Nutzungszeiten müssen, trotz gegenteiliger Aussage des Ministeriums vor in Kraft treten des Gesetzes, nachgewiesen werden und sind maßgeblich für die Bezuschussung. Die viel gepriesene Wunsch- und Wahlfreiheit für die Eltern entwickelte sich zum einem Flopp. Die Gastkinderregelung verhindert, dass Eltern entscheiden können, in welche Einrichtung sie ihr Kind geben, und ob dies auch mit dem Arbeitsplatz oder der Arbeitszeit vereinbar ist. Der finanzielle Druck, der seit der Einführung des BayKiBiG auf die Träger ausgeübt wird, verhindert die Wunsch- und Wahlfreiheit der Eltern."

Norbert Rühle vom Arbeitskreis Sonderpädagogik in Bayern (ein Zusammenschluss der Träger von Waldorf-Montessori und Wald-Kindertagesstätten): "Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern ist im Augenblick in Bayern auch vor Gericht kaum durchsetzbar. Das Gesetz muss hier dringend nachgebessert werden. Neben der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss auch der pädagogische Wunsch der Eltern, wie er im Achten Sozialgesetzbuch festgeschrieben ist, mit einer eindeutigen Formulierung des Gesetzes zum Durchbruch verholfen werden. In Anbetracht der bundesweiten Entwicklung hin zu einer familiengerechteren Kinderbetreuung herrschen in Bayern geradezu absurde Diskussionen um Kleinigkeiten und Stellen hinter dem Komma. Um die bundesgesetzlichen Vorgaben erfüllen zu können, ist ein großer Wurf notwendig. Stattdessen verzettelt sich die Staatsregierung auf dem Rücken der Träger im Klein-Klein zwischen Kommunen, Bezirken und dem Sozialministerium."


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