Befristungen im KiFöG beenden – Bedingungen verbessern
Die GEW Sachsen-Anhalt fordert vom Landtag verlässliche Lösungen zur weiteren Stabilisierung der frühkindlichen Bildung. Angesichts sinkender Kinderzahlen, steigender Elternbeiträge und auslaufender Regelungen im Kinderförderungsgesetz (KiFöG) braucht es rechtzeitig klare Perspektiven für Familien, Einrichtungen und Beschäftigte.
16.10.2026 Sachsen-Anhalt Pressemeldung GEW Sachsen-AnhaltDie aktuellen Diskussionen über Beitragserhöhungen (beispielsweise in Magdeburg) verdeutlichen den Handlungsbedarf. Kinder, die in Sachsen-Anhalt aufwachsen, haben ein Recht auf bestmögliche Bildungs- und Entwicklungschancen.
In den vergangenen Jahren wurden wichtige Schritte zur Stärkung der frühkindlichen Bildung unternommen. So wurden 150 Vollzeitäquivalente für Einrichtungen mit besonderen Bedarfen im KiFöG gesetzlich entfristet. Gleichzeitig sind weitere 105 zusätzliche Stellen geschaffen worden, leider nur befristet bis zum 31. Dezember 2026. Auch die zusätzliche Förderung der pädagogischen Fachberatung ist auf diesen Zeitpunkt begrenzt. Die GEW Sachsen-Anhalt fordert verbindliche Anschlussregelungen und bewährte Unterstützungsangebote dauerhaft abzusichern.
- Elternentlastung nach § 13 (4) KiFöG: Die besondere Entlastungsregelung für Familien, deren Kinder gleichzeitig eine Kita und einen Hort besuchen, läuft zum 31. Dezember 2026 aus. Ohne eine Verlängerung drohen betroffenen Familien ab 2027 zum Teil deutlich höhere Ausgaben für die Kindertagesbetreuung.
- Zusätzliche Fachkräfte und Fachberatung: Weitere 105 Vollzeitäquivalente für Einrichtungen mit besonderen Bedarfen sowie die zusätzliche Förderung der pädagogischen Fachberatung sind bis Ende 2026 befristet. Hier braucht es Klarheit über die Fortführung.
- Abwärtsspiralen verhindern: Steigende Elternbeiträge und der Wegfall von Entlastungsregelungen belasten Familien zusätzlich. Wenn Eltern deshalb Betreuungszeiten reduzieren oder Betreuungsverträge kündigen, kann das die wirtschaftliche Situation von Einrichtungen weiter verschärfen und Arbeitsplätze gefährden.
Sinkende Kinderzahlen für mehr Qualität nutzen
„Es muss für unser Bundesland selbstverständlich sein, dass jedes Kind die bestmöglichen Chancen auf Bildung und Entwicklung erhält. Sinkende Kinderzahlen dürfen nicht zum Anlass für Personalabbau werden. Sie bieten vielmehr die Gelegenheit, die Bedingungen für frühkindliche Bildung zu verbessern, kleinere Gruppen zu ermöglichen und pädagogische Arbeit nachhaltig zu stärken“, betont Eva Gerth, Landesvorsitzende der GEW Sachsen-Anhalt.
Dafür braucht es nach Auffassung der GEW Sachsen-Anhalt neben einer dauerhaften Absicherung der bestehenden Entlastungen und der zusätzlichen Personalstellen eine verbindliche Fachkraft-Kind-Relation, die sich an wissenschaftlichen Standards orientiert. Der gesetzliche Mindestpersonalschlüssel allein gewährleistet keine gute pädagogische Qualität. Vor- und Nachbereitung, Elterngespräche, Sprachförderung, Inklusion und die individuellen Bedürfnisse der Kinder müssen im Arbeitsalltag berücksichtigt werden.
Die GEW Sachsen-Anhalt fordert den Landtag auf, die notwendigen gesetzlichen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen: für verlässliche Entlastung der Familien, für den Erhalt qualifizierter Beschäftigter und für bessere Bildungsbedingungen in den Kitas des Landes. Der demografische Wandel muss zu einem Gewinn an Bildungsqualität werden – nicht zu einem Verlust an Fachkräften.
- Mehrheit für verpflichtende Maßnahmen in der frühkindlichen Bildung
- Kindertagesbetreuung: Zahl der unter Dreijährigen sinkt erneut
- Frühe Förderung stärken, Kitas gezielt unterstützen, Qualität verbessern
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