Bildungsgewerkschaft: Ausbau der Krippenplätze nicht zerreden
"Wir stehen möglicherweise kurz vor einem Durchbruch für junge Familien in unserem Land. Der Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Krippenplatz ist ein wichtiger Schritt hin zu einem familienfreundlicheren Deutschland. Die Union darf dies nicht zerreden. Denn ein ´Krippenprogramm light´ mit Billig-Kita-Angeboten hilft nicht weiter", sagte Ulrich Thöne, Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), mit Blick auf die Diskussion zur frühkindlichen Bildung vor der heutigen Sitzung des Koalitionsausschusses.
14.05.2007 Pressemeldung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft"Wir brauchen Kitas, die dem Anspruch Bildungseinrichtung zu sein, gerecht werden. Nur mit einem Rechtsanspruch lässt sich ein qualitativ hochwertiger Ausbau der frühkindlichen Bildung garantieren. Nur mit diesem Anspruch kann der Bund sicher sein, dass seine Milliarden vor Ort für neue Krippenplätze und nicht zum Bau von Umgehungsstraßen eingesetzt werden. Nur mit dem Rechtsanspruch gibt es für junge Familien echte Wahlfreiheit bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf", unterstrich Thöne. Familien müssten sich darauf verlassen können, dass sie in ihrem Wohnort einen Krippenplatz für ihre Kinder finden.
Der Vorsitzende wies darauf hin, dass schon das bestehende Kinder- und Jugendhilfegesetz bis zum Jahr 2010 eine Betreuungsquote von 20 Prozent im Westen Deutschlands anstrebt. 2007 werde jedoch lediglich eine Quote von 7,8 Prozent erreicht. "Wenn Länder und Kommunen schon an diesen wenig ambitionierten Zielen scheitern, ist kaum zu erwarten, dass sie ohne den sanften Druck eines Rechtsanspruchs den zusätzlichen massiven Ausbau der Krippenplätze schultern", erklärte Thöne.
Um die westdeutschen Gemeinden finanziell nicht zu überfordern, sei es vertretbar, bereits heute den Anspruch auf einen ganztägigen Krippenplatz bis zum Jahr 2010, spätestens jedoch bis 2013 festzuschreiben. Ohnehin biete der individuelle Rechtsanspruch den Gemeinden mehr Flexibilität beim Ausbau der frühkindlichen Bildung als eine starre 35-Prozent-Quote. "Die Gemeinden können zielgerichtet auf die Bedürfnisse der jungen Familien reagieren. Vielerorts wird die Betreuungsquote mit einem Rechtsanspruch über 35 Prozent liegen", sagte der GEW-Vorsitzende.
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