Bildungsminister Reiche begrüßt Hartz IV Kompromiss zum Kinderfreibetrag

Bildungsminister Steffen Reiche begrüßt die Änderung zum Kinderfreibetrag im Rahmen der Einführung des neuen Arbeitslosengeldes II, den die Koalitionsspitzen der Bundesregierung gestern abend beschlossen haben. Der geschützte Freibetrag für Sparvermögen von Kindern, deren Eltern Arbeitslosengeld II beziehen, soll schon vom ersten Lebensjahr an 4.100 Euro betragen. Zunächst war dieser Freibetrag erst ab dem fünfzehnten Lebensjahr vorgesehen.

12.08.2004 Brandenburg Pressemeldung Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

"Ich bin sehr zufrieden mit der gefundenen Regelung. Damit ist sichergestellt, dass Schülerinnen und Schüler mit Bildungssparverträgen nicht auf ihren lange vorbereiteten und mit viel Vorfreude verbundenen Schulaufenthalt im Ausland verzichten müssen", sagte Bildungsminister Reiche. "Die ursprünglichen Befürchtungen haben sich damit zerstreut."

Noch im August will Bildungsminister Reiche mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit eine Vereinbarung zur Umsetzung von Hartz IV unterzeichnen. In der Zusammenarbeit soll es vor allem um neue Beschäftigungsmöglichkeiten in den Bereichen Schule, Jugend und Sport durch die Arbeitsmartreform gehen. Das neue Instrument der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen kann in Kitas, Jugendeinrichtungen, Ganztagsschulen und Sportvereinen angewandt werden. Bildungsminister Reiche stellt jedoch klar, dass die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen, die Mehraufwandsentschädigung erhalten, zu einer Verbesserung der Dienstleistung von pädagogischen Einrichtungen führen kann, ohne dass damit die Gefahr besteht, dass die Zahl der Stellen für hauptberufliche Pädagogen reduziert werden wird.


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