Elterngeldberechtigte mit Teilbetragsansprüchen ab 2011 sollten evtl. der Verlängerung widersprechen!
16.11.2010 Artikel
Es ist damit zu rechnen, dass die Neuregelungen zum Elterngeld ab 1.1.2011 wirksam werden. Da die Neuregelung damit ab dem Jahr 2011 für alle Leistungen gelten, werden alle Leistungen dann auch als Einkaommen beim Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag berücksichtigt. Dies gilt auch für Berechtigte, die die Option der Verlängerung gewählt haben und die Leistungen in halben Beitragsmonaten (150 Euro) erhalten. Damit würden auch die Leistungen im Jahr 2011 nicht mehr anrechnungsfrei erhalten.
Es wurde daher durch den Paritätischen Wohlfahrtsverband empfohlen, dass Elterngeldberechtigt, die ab dem Jahr 2011 noch zweite Teilbeträge erhaltenund zusätzlich Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag beziehen, die Verlängerung ihrer Elterngeldauszahlung "schnellstmöglich noch im Jahr 2010 schriftlich bei ihrer Elterngeldstelle zu widerrufen." Der Widerruf sei jederzeit auch für die Vergangenheit möglich. "Die noch offenen, noch nicht gezahlten, Teilbeträge würden dann in einer Summe ausgezahlt. Für jeden Lebensmonat, für den vor 2011 eine Nachzahlung erfolgt, bleiben jeweils 150 Euro aus der Nachzahlung anrechnungsfrei."
In einer Pressemitteilung hat der VAMV NRW die Problematik aufgegriffen.
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