Fehlzeiten in NRW Kitas zeigen Überbelastung von Erzieherinnen an
20.09.2010 Artikel
Bereits 1 Jahr nach dem in Kraft treten des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz) wurde im Rahmen einer wissenschaftlichen Untersuchung des Sozialpädagogischen Institutes der Fachhochschule Köln eine zunehmende Belastung bei Mitarbeiterinnen deutlich.
Die aktuell bekannt gewordenen Erhebung des ver.di-Personalrates über Fehlzeiten bei Erzieherinnen in Köln bestätigt: Fast 1/5 alle Mitarbeiterinnen sind abwesend.
In der Befragung im Jahr 2009 hatten mehr als 1/3 aller Leiterinnen (genau 36,3 %) erklärt, dass der Krankenstand höher als im Vorjahr sei.
Am Rande der 3. Regionalveranstaltung des Ministeriums zur Revision des Kinderbildungsgesetzes (Köln, Landschaftsverband, 12.9.2010) wurde jetzt auf die Fehlzeiten in städtischen Kindertageseinrichtungen in Köln aufmerksam gemacht:
Im Monatsdurchschnitt betrugen die Fehlzeiten
im Januar 2010: - 19,6 %= 536,02 Mitarbeiterinnen
im Februar 2010: - 19,2 % = 521,25 Mitarbeiterinnen
im März 2010: - 19,0 % = 522,28 Mitarbeiterinnen
Das heißt:
es war nur eine faktische Anwesenheit von etwa 80,6 % aller Mitarbeiterinnen gegeben!
Vergleichbare Bedingungen sind aus der Stadt Düsseldorf bekannt: Seit dem KiBiz ist die Krankenquote von September 2008 bis Dezember um mehr als 10 % und von 2009 bis Juni 2010 auf durchschnittlich 9 % gestiegen.
Und:
Von Januar bis April 2010 sind täglich mind. 20 % aller Stellen unbesetzt oder Mitarbeiterinnen z.B. wegen Krankheit, Schwangerschaft, Fortbildung, Urlaub nicht anwesend.
Angesichts der sowie mit dem KiBiz verschlechterten personellen Besetzung, die sich aus dem den Pauschalen unterstellten Personalschlüssel ergibt, wird dieser faktisch um 1/5 durch die faktischen Abwesenheitszeiten unterschritten. "Eigentlich" müssten von dem Personalschlüssel auch noch die Zeiten für die mittelbare pädagogische Arbeit, z.B. Vorbereitungen, Elterngespräche, Mitarbeiterinnenbesprechungen, abgezogen worden, für die nach einer Untersuchung etwa 23 % der tarifvertraglichen Arbeitszeit angerechnet werden müssen.
Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Mitarbeiterinnen nicht nur mit der Aufnahme jüngerer Kinder, sondern auch durch die Beobachtungs- und Dokumentationspflichten zusätzliche Zeiten benötigen.
In einer Veranstaltung des Forums Förderung von Kindern hatte Herr Prof. Dr. Strätz in diesem Zusammenhang folgende "einfache" Rechnung aufgemacht: Wenn für die Beobachtung eines Kindes und die entsprechenden Dokumentationsaufgaben 3 Stunden benötigt werden, ergibt sich bei einer Gruppe von 25 Kindern ein Arbeitszeitaufwand von 2 Arbeitswochen. Weitere "Kapazitäten" müssen dann noch für ein mehr als fragwürdiges Sprachstandsfeststellungsverfahren eingesetzt werden, für das nach 35.000 Lehrerstunden und mindestens ebenso viele Erzieherinnenstunden eingesetzt wurden, wobei im Kern nur das festgestellt wird, was bei der Begleitung der Kinder in Tageseinrichtungen durch Erzieherinnen auch festzustellen wurde.
Die in der Zeitschrift KiTa-aktuell NRW veröffentlichten Ergebenisse de SPI-Untersuchung stehen hier zur Verfügung.
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