KiBiz: Das Betreuungsgeld in der Diskussion
22.02.2012 Artikel
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In der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift KiTa-aktuell NRW wird in zwei Beiträgen auf die Absichten zur Einführung und Verhinderung des Betreuungsgeld eingegangen. Aus der Sicht des DJI werden verschiedene Sichtweisen vorgestellt und auf den ungeklärten Beschlusstand hingewiesen, während Andreas Blanke aus der Sicht von Elternvertretungen deutlich macht, dass die Einführung des Betreuungsgeldes nicht nur "unsinnig" ist, sondern auch der Verfassung widerspricht und dafür plädiert mehr Mittel für einen hochwertigen Ausbau der Kindertageseinrichtungen bereitzustellen. Ergänzend wird in der Ausgabe auch auf den Diskussionsstand in NRW hingewiesen.
Anmerkungen:
Beachtlich an dem erstgenannten Beitrag ist, dass fälschlicherweise behauptet wird, dass mit dem Kinderförderungsgesetz die Quote von 35 % Bedarfsdeckungsnotwendigkeit festgelegt worden sei. In dem Kifög ist vielmehr nur der grundlegend ab 1.8.2013 für alle Kinder ab dem zweiten Lebensjahr zu erfüllende Rechtsanspruch konkretisiert worden. Zudem wird in den Beiträgen leider nicht deutlich, dass im geltenden SGB VIII (§1 6) die Verpflichtung enthalten ist, dass an Eltern, die ein Angebot für ihr Kind unter 3 Jahren nicht in Anspruch nehmen können oder wollen eine materielle Leistung gezahlt werden muss.
Insofern müssten spätestens jetzt Initiativen zur Änderung des Sozialgesetzbuchs VIII auf den Weg gebracht werden, so wie dies bereits mehrfach gefordert wurden. Es reicht nicht, wenn z.B. in Entschließungen des Landtags des Betreuungsgeldes abgelehnt wird und die SPD-Fraktion einen Verzicht fordert.
Dies sind nur halbherzige Initiativen, wenn nicht konkret eine Änderung des bestehenden Gesetzes auf den Weg gebracht wird. Ansonsten könnte der Eindruck bestehen, dass dies "Billig-Lösung" mit der der Rechtsanspruch den Eltern abgekauft werden soll und "nebenbei" vor allem Verschlechterungen für die Kinder in Kauf genommen werden, durchaus gewollt ist und nur "politische Strohfeuer" aus Profilierungszecken entzündet werden.
Im übrigen müsste im Rahmen der Landesausführungsregelungen, so in NRW mit der KiBiz-Revision eine Regelung kurzfristig erfolgen, zumal ansonsten alleine die Kommunen die Ausfallzahlungen als Leistungsverpflichtete für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege aufzubringen haben.
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