Kinderbildungsgesetz NRW

KiBiz: Land fördert 150 neue Familienzentren in Sozialen Brennpunkten

20.02.2012 Artikel

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In der Pressemitteilung vom 14.2.2012 weist die Familienministerin Ute Schäfer darauf hin, dass 150 neue Familienzentren ab dem nächsten Kindergartenjahr in "sozial benachteiligten Stadtteilen" gefördert werden sollen.

Sie betont, dass bisher nur 8,6 % der Einrichtungen (165) in entsprechenden Sozialräumen liegen. Jetzt soll entsprechend nachgesteuert werden, damit die "in Stadtteilen mit besonderem Erneuerungsbedarf" lebenden Familien Hilfe aus einer Hand wohnortnah erhalten können.

Mit dieser Steigerung sollen dann insgesamt 2.116 der 9.066 Tageseinrichtungen unmittelbar Familienzentren sein. Eine Liste der zukünftig in die Förderung einbezogenen Standorte wurde veröffentlicht.

Anmerkungen:

Es entspricht dem seit dem Jahr 1996 in NRW erkennbaren Notwendigkeiten, dass sich die Aufgabenstellungen von Tageseinrichtungen erweitert haben.

Entsprechend ist auch ein entsprechender Aufgabenkanon im Sozialgesetzbuch VIII (§ 22a) ausgewiesen. So begrüßenswert die jetzt veröffentlichte Absichtserklärung ist, ab dem 1.8.2012 (!) weitere 150 Tageseinrichtungen mit einem Zuschuss von 14.000 Euro zu unterstützen, um so fragwürdiger ist dieses Konzept, wenn an dem im Koalitionsvertrag genannten Ziel festgehalten werden soll, dass jedes Kind in NRW die individuell erforderlich Hilfe erhalten soll.

Insofern müssten entsprechende zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten an allen Orten vorhanden sein und das Ausbauprogramm, so wie es auch von der Opposition, die die mit der eingeschränkten Förderung angefangen hatte, im Landtag gefordert wurde, auf alle Tageseinrichtungen ausgeweitet werden. Ansonsten kann diese Maßnahme nur als ein Mittel einer Mangelverwaltung angesehen werden.

Im übrigen sichert auch die im Rahmen der KiBiz-Revision für soziale Brennpunkte auf 14.000 Euro erhöhte Förderung nicht den Bedarf, der mit den erforderlichen Aufwendungen verbunden ist. Vor allem für Koordinationsaufgaben ist eine Freistellung für diese Aufgabenstellung erforderlich. Mit dem KiBiz wurde jedoch z.B. alleine eine gesicherte Freistellung im Umfang für eine 1/2 Leitungsstelle - im Wert von etwa 25.000 Euro - gestrichen, so dass die jetzige Bezuschussung von vornherein als viel zu gering kritisiert wurde.

Im übrigen ergibt sich aus der Pressemitteilung nicht, welche Kriterien die Landesregierung für "soziale Brennpunkte" oder "Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf" zugrunde gelegt hat.


Weiterführende Links

  • Information der Landesregierung
  • Information Westfalen heute

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