KiBiz-Revision: 3 vor 12 wurde in 3. Lesung dem Ersten KiBiz-Änderungsgesetz zugestimmt
22.07.2011 Artikel
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Mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Grüne, DIE LINKE wurde unter Berücksichtigung der von den Landtagsausschüssen mehrheitlich vorgeschlagenen Korrekturen dem Gesetzentwurf der Landesregierung am 22.7.2011 in 3. Lesung zugestimmt.
Damit gelten die Änderungen des KiBiz ab 1.8.2011.
Anmerkungen:
In der von der FPD beantragten 3. Lesung kritisierte für die CDU Herr Tenhumberg Aussagen zur Elternbeitragssituation aus der 2. Lesung, betonte die notwendige Prioritätensetzung für mehr Qualität, kritisierte, dass die Kinder die kreditfinanzierte Beitragsbefreiung zurückzahlen müssten, wies auf handwerkliche Fehler im Gesetz am Beispiel der fehlenden Geschwisterregelung hin und betonte, dass es der CDU u.a. darum gehe, dass Erzieherinnen leistungsgerechte Vergütungen erhalten könnten.
Herr Jörg, SPD, kritisierte die Aussagen als tenhum-bug und votierte dafür, dass mehr für Kinder investiert werden müsse. Dies sei wichtiger als Ermäßigungen für Hoteliers. Gründe für die Elternbeitragsbefreiung seien:
Eltern müssen entlastet werden, zumal Kinder bisher ein Armutsrisiko sind
Gute Bildung für Kinder zahle sich für die ganze Gesellschaft aus
Kitas sind Bildungseinrichtungen und müssten kostenlos zur Verfügung stehen.
Er lud alle Fraktionen zu Gesprächen nach den Ferien ein, um, ähnlich wie im Schulbereich, möglichst einen Elementarkonsens zustande zu bringen.
Frau Asch, Grüne,forderte u.a. Herrn Tenhumberg auf, sich bei den Einrichtungen, Mitarbeiterinnen und Eltern zu entschuldigen, zumal mit dem KiBiz ungute Bedingungen, erhebliche Belastungen und bedarfsgerechte Angebote verhindert wurden. Dies solle er erklären, zumal selbstkritische Worte während des Wahlkampfes durchaus zu hören waren. Im übrigen sie die jetzt vorgesehene Steigerung bei Tagestättenplätzen höher, als die tatsächlichen Zuwachsraten in der Vergangenheit. Es sei entlarvend, wenn die FDP in ihrem Antrag eine Optimierung bei der personellen Situation vorschlage, faktisch jedoch bessere Bedingungen geschaffen und mehr Personal eingesetzt werden müsse.
Herr Hafke, FDP, betonte, dass es auch schon vor 2005 in NRW nicht gut gewesen sei. Dies zeige sich am U3-Ausbau. Das Geld solle für Qualitätsverbesserungen eingesetzt werden. Elternbeitragsfreistelllungen kämen nicht bei Kindern an. Es sollten eher Beitragsobergrenzen festgelegt werden. Die Personalausstattung müsse verbessert werden. Die Regelungen behinderten die Flexibilität.
Frau Dr. Butterwegge, DIE LINKE, betonte, dass das 2008 eingeführte Kinderspargesetz vor allem wegen der systemisch und falsch berechneten Pauschalen korrigiert werden muss. Es stellte fest, dass die CDU, die mehr Qualität hätte haben wollen, den Antrag der Linken hätte unterstützen können. Ebenso hätte die FDP, die den 2. Stichtag ablehnt, dem Antrag der Linken zustimmen können.
Die Linke stimme den Änderungsvorschlägen zu, zumal die Forderung nach einer Erhöhung der U3-Pauschale entsprochen wurde. Die jetzt vorgesehenen Korrekturen reichten aber nicht aus. Die 2. Stufe müsste jetzt angegangen werden und ausreichend viele Mittel zur Verfügung gestellt werden. Das Kindeswohl geht der Neuverschuldung vor.
Frau Ministerin Schäfer erklärte, sie könne weder den Vorschlag von Herrn Hafke nach Einführung einer Elternbeitragshöchstgrenze noch den Zwischenruf von Herrn Laumann, sie würden reiche Familien unterstützen, nachvollziehen. Die Forderung der FDP nach einer Höchstgrenze mache deutlich, in welche Richtung "Klientelpolitik" betrieben wird.
Nach ausführlicher Diskussion können jetzt entschieden werden. Sie dankte allen Beteiligten und behauptetet, heute sei ein guter Tag für Kinder.
Anmerkungen zu den Beiträgen:
Elternbeitragsfreistellung
Die Kritik der CDU an der Kreditfinanzierung des jetzt vorgesehenen Einstiegs ist unpassend, zumal diese Leistung ein Bestandteil der Finanzierung über den Gesamthaushalt ist und die Mittel auch durch Umschichtung, Prioritätensetzung und vor allem als steuerfinanzierter Anteil anzusehen sind, so dass die Einzelbelastung von Eltern für Bildungsangebote aufgelöst werden muss.
Die für die SPD genannten Gründe für die Elternbeitragsfreistellung machen deutlich, dass kein bildungspolitischer Grund im Mittelpunkt steht, und so eher die politische Maßgabe in Bezug auf die Freistellung im 3. Jahr begründet wird.
Es ist zu begrüßen, dass zur Suche nach einem Konsens angeregt wurde, wobei es hilfreich wäre, wenn die Verantwortlichen von CDU und FPD eingestehen würden, dass die mit dem KiBiz geschaffenen Bedingungen zu Belastungen führten.
Es ist gut, dass Hafke auf die bereits vor 2005 bestehenden unzulänglichen Bedingungen aufmerksam machte. Diese lagen aber vor allem in der Verschlechterung der Rahmenbedingungen. Der U3-Ausbau wurde erst mit dem im Jahr 2005 begründeten Rechtsanspruch aktueller. Zu dem Zeitpunkt verhinderte die Landesregierung jedoch ein eigenes Landesausbauprogramm und definierte ihren Ausbauerfolg u.a. unter Hinzurechnung der sowieso schon vorher geschaffenen 14.000 Plätze für Kinder unter 3 Jahren in Regeleinrichtungen (Budgetvereinbarung). Es wäre redlich gewesen, wenn auch betont worden wäre, dass die Regierung ab 2005 nicht die Zusagen in Bezug auf die Rücknahme von Kürzungen, den Erhalt von Horten erfüllt, sondern mit dem Landehaushalt 2006 weitere rd. 100 Mio. dem System entzogen hat – geschweige denn durch die Verschlechterungen mit dem KiBiz selbst.
Die Einlassungen von Frau Dr. Butterwegge erscheinen mir sehr plausibel, obwohl mit der Kritik unter Bezug auf das Kindeswohl eigentlich für eine radikale Verbesserung hätten eingetreten werden müssen, anstelle sich mit Trostpflästerchen zufrieden zu geben und einer unzulänglichen Regelung die Mehrheit zu sichern. Es könnte sein, dass die Linke, wenn keine 2. Stufe innerhalb der laufenden Legislaturperiode zustande kommt, auch für die Weiterentwicklung überhaupt nicht gebraucht wird.
Bewertung:
Mit der heutigen Beschlussfassung hat sich die Regierungskoalition das KiBiz zunächst in der jetzt beschlossenen Form zu eigen gemacht. Es wären ja auch alternative Lösungen und ein größerer Mitteleinsatz möglich gewesen. Es hätte auch mit einer anderen Kooperation eine Einbeziehung der Kommunen in die Mitfinanzierung bei einem verbesserten Personaleinsatz realisiert werden können. Das wollte die Landesregierung und auch die Regierungsmehrheit im Landtag aber nicht. Auch wenn die Revision auf Vorschlag aus der Praxis in 2 Schritte aufgeteilt wurde, so ist zu befürchten, dass für die 2. Stufe nur die jetzt in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Mittel eingesetzt werden können, so dass überhaupt keine Kompensationen, geschweige denn tatsächliche Verbesserungen realisiert werden können. Vielmehr wird, wenn jetzt kein strukturiertes Beteiligungsverfahren beginnet und wieder nur so unfachliche Gesprächszusammenhänge geschaffen werden, viel Zeit, Energie und Geld in eine Weiterentwicklung verplempert, ohne, dass wirksame Verbesserungen realisiert werden können.
Auch wenn sich die Regierungskoalition zu recht feiert, dass sie das Versprechen der Revision heute beschlossen hat, es ist dennoch kein guter Tag für Kinder, Mitarbeiterinnen und Eltern, weil die vorgesehenen Maßnahmen nicht geeignet sind, die erklärten Ziele zu erreichen und mit anderen Vorgehensweisen effektivere Lösungen möglich gewesen wären.
Aus der angenommenen Zufriedenheit im Arbeitsfeld darf nicht geschlossen werden, dass jetzt ein großer Schritt getan sei. Es ist vielmehr anzunehmen, dass die Beteiligten im Arbeitsfeld zufriedener erscheinen, weil seit 1991 erstmals wieder eine Regelung beschlossen wurde, die erkennbar keine zusätzlichen Verschlechterungen beinhaltet. Damit ist aber auch deutlich, dass das KiBiz Mumpitz bleibt!
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