Kinderbildungsgesetz

KiBiz-Revision: Ausbau-Planungen in NRW

15.04.2011 Artikel

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Dem Pressebericht der WR vom Tage ist zu entnehmen, dass der jugendpolitische Sprecher der SPD davon ausgeht, dass zur Erfüllung der Mindestquote des Rechtsanspruchs von Kindern unter 3 Jahren im Jahr 2013 noch 20.000 Plätze in NRW fehlen.

Interessant ist auch der Hinweis, dass die volle Elternbeitragsfreistellung im Jahr 2015 in NRW gelten soll.

Anmerkungen:

Mit dem Hinweis auf das Ende des Stufenplanes bei der Abschaffung der Elternbeiträge wird, nachdem ursprünglich eine Abschaffung am Ende der Legislaturperiode erfolgen sollte, jetzt ein Termin genannt, der nach den nächsten Landtagswahlen liegt. Verbindlicher wäre der Stufenplan - auch eingehalten worden - wenn jetzt die Elternbeitragsfreiheit beim Besuch des ersten Jahres begonnen und dann stufenweise ausgebaut worden wäre. Diese Umsteuerungsmöglichkeit gibt es immer noch. Eine verlässliche Verbindlichkeit muss jedoch u.U. durch Haushaltsfestlegungen erfolgen, damit nicht, so wie dies bereits im Jahr 1981 erfolgt ist, im Rahmen der Haushaltsberatungen am 13.12. der Beschluss "gekippt" wurde, eine vollständige Elternbeitragsbefreiung ab 1.1.1982 einzuführen.

Bezogen auf die Einschätzung, dass noch 20.000 Plätze geschaffen werden müssten, um die Mindest-Quote von 35 % zu erreichen, geht der Sprecher m.E. von unzutreffenden Grundannahmen aus. In einer Stellungnahme zum Landeshaushalt 2011 war unter Bezugnahme auf die bekannten Daten darauf hingewiesen worden, dass mindestens noch doppelt so viele, nämlich 42.400 zusätzliche (neue) Plätze geschaffen werden müssen.

(Einen Auszug aus der Stellungnahme zu den Datengrundlagen folgt.)

C) Zur Datengrundlage

Es ist festzustellen, dass die im Haushaltsentwurf enthaltenen Ansätze in Frage zu stellen sind.

  1. Planungsdaten

In den Planungen des Ministeriums wird von einer um mind. 14.000 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren wird bis zum Jahr 2013 von einer zu geringen Anzahl ausgegangen, da nicht die maßgeblichen statistischen Daten des Landesamtes NRW über die Anzahl der Kinder und Zahl der vorhandenen Plätze berücksichtigt wurden.

Unter Berücksichtigung der Daten, die bereits in der Stellungnahme zum Haushalt 2009 verwendet und jetzt nochmals ergänzt wurden stellt sich dar:

Nach den Daten des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik und der Berücksichtigung der Veränderungen durch die vorgezogene Schulpflicht ist davon auszugehen, dass für

580.404 Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Schulpflicht Plätze zur Verfügung stehen müssten. Da jedoch nach den aktuellen Daten des Landeshaushalts 2011 tatsächlich aber nur 468.276 Plätze zur Verfügung stehen, ist in NRW nur eine Bedarfsdeckungsquote von rd. 81 % gegeben!

Da nach den Daten des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik zum 31.12.2009 in NRW derzeit tatsächlich

446 736 Kinder im Alter von bis zu 3 Jahren in NRW leben,

ergibt sich,

· bei derzeit 68.319 vorhandenen Plätzen (Entwurf Landeshaushalt, Seite 67) eine Bedarfsdeckungsquote von 15,3 % (während das Statistische Bundesamt für NRW zum 10.3.2010 nur eine Quote von 15 % feststellt)

· bei geplant zu fördernden 89.000 Plätzen eine Quote von rd. 20 %

· bei 114.000 Plätzen, so wie es eine Mitteilung der Fraktion der Grünen vom 22.2.2011 zu entnehmen war, obwohl im Entwurf des Landeshaushaltes diese Quote nicht zu finden ist, eine Bedarfsdeckung von 25,5 % - ein Jahr vor der Erfüllung des Rechtsanspruchs!

· Da jedoch alleine zur Erfüllung des "absoluten) Rechtsanspruchs im Jahr 2013 die Mindestquote von mindestens 35 % - bezogen auf die Anzahl der vorhanden Kinder (446.735) - erreicht sein soll (wobei das Ministerium für NRW nur von einer Quote von 32 % ausgeht) , müssten – wenn von einer Abdeckung dieses Bedarfs durch Plätze in Einrichtungen ausgegangen wird – zusätzlich 12.357 Plätze geschaffen werden!

Also müssten von 156.357 und nicht nur von 144.000 erforderlichen Plätzen ausgegangen werden.

Daraus ergibt sich, dass, wenn am Ende des Kindergartenjahres 2011/2012 114.000 Plätze bestehen und gefördert werden sollen, in dem folgenden Kindergarten-/Haushaltsjahr noch mindestens 42.400 neue Plätze geschaffen werden!

Auch wenn es zu begrüßen ist, dass auch Landesmittel für den weiteren Ausbau zur Verfügung gestellt werden sollen (jährlich 150 Mio. Euro), so ist zu erwarten, dass auch dies nicht ausreichend ist, um bedarfsgerechte Angebote in NRW zu schaffen. Es ist, wenn nicht größere Anstrengungen unternommen werden, nicht die notwendige Anzahl und Qualität der erforderlichen Plätze zur Verfügung steht, so dass die im SGB VIII vorgesehene Geldleistung an Eltern (z.B. Betreuungsgeld) realisiert werden muss, wenn ihnen kein Platz zur Verfügung gestellt werden kann. Diese Regelung scheint in Kauf genommen zu werden, auch wenn die Landesregierung im Koalitionsvertrag erklärt hat, dass sie gegen die Betreuungsgeld-Regelung ist!

Angesichts des bisher nicht vorhandenen und erkennbaren Ausbauprogramms des Landes und der jetzt erneut vorgesehenen Deckelung der Förderung auf bis zu 89.000 Plätze, ist das Ausbauziel, auch wenn jetzt zusätzliche Mittel für begonnene Maßnahmen bereitgestellt werden sollen, unter den derzeitigen Bedingungen nicht zu erreichen!

2. Die Bedarfslage

Die Unterstellung, dass die zur Leistung verpflichteten Kommunen im Jahr 2013 einen Rechtsanspruch von 35 % der Kinder unter 3 Jahren zu erfüllen haben, ist unzutreffend, wie auch die Annahme der derzeit zuständigen Ministerin, dass in NRW ein durchschnittlicher Ausbau von 32 % als ausreichend angenommen werden könne.

Diese Unterstellungen berücksichtigen nicht die erkennbare Bedarfslage und die bestehenden rechtlichen Vorgaben.

Während des Krippengipfels im Jahr 2007 wurde für die gesamte Bundesrepublik unterstellt, dass mit einer Mindest-Ausbauquote von 35 % die Nachfrage von Eltern und damit der Rechtsanspruch erfüllt werden könnte. Die unterstellte Quote war jedoch lediglich nach einer Erhebung der Dortmunder Arbeitsstelle für Kinder- und Jugendhilfestatistik eine angenommene Abschätzung.

Eine im November veröffentlichte Untersuchung des Deutschen Jugendinstitutes, an der die Dortmunder Arbeitsstelle beteiligt war, weist einen bundesdurchschnittlichen Bedarf von 39 % aus. 37 % in den alten und 51 % in den neuen Bundesländern. In einigen Städten in NRW wird bei dem Ausbau der Angebote für Kinder unter 3 Jahren von einem Mindestbedarf von 50 % ausgegangen!

Es ist also erkennbar, dass die unterstellte Bedarfsquote von 35 % nicht ausreichend ist, so dass auch das Land seine Unterstützungsverpflichtung gegenüber den Kommunen ausweiten müsste, damit diese in den Stand gesetzt werden, den Rechtsanspruch vollständig erfüllen zu können.


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