Kinderbildungsgesetz NRW

KiBiz-Revision: Förderrichtlinie zum zusätzlichen Einsatz von Berufspraktikanten ist veröffentlicht (29.6.2011)

05.07.2011 Artikel

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Mit Datum vom 29.6.2011 hat das Ministerium die Richtlinie zur zusätzlichen Förderung von Berufspraktikantinnen-Stellen veröffentlicht. Damit ist die Ankündigung in Bezug auf das 1.000-Zusatz-Stellen-Programm für die beiden Kindergartenjahre 2011/2012 / 2012/2013 umgesetzt.

Ammerkungen:

Aus den Regelungen ergibt sich u.a.,

  • dass es strickte Kontingentierungen für einzelne Jugendamtsbereiche/Städte/Kreise gibt. Die Verteilung erschließt sich aus den beiden Listen für die jeweiligen Landschaftsverbandsbereiche. Daraus ergibt sich auch, dass eine "trennscharfe" Zuordnung gelten soll und kein Einsatz über den Bereich eines Jugendamtes hinaus möglich ist.
  • dass nur Stellen gefördert werden, die zusätzlich eingerichtet sind und über die Quote des Jahres 2010/2011 hinaus gehen. Also müssten ein Träger erstmals eine Stelle einrichten oder 2 statt nur eine Berufspraktikantin einsetzen, um eine Förderung zu erhalten.
  • dass neben der Landesförderung (8.500 Euro) aus dem KiBiz Mittel im Umfang von 9.500 Euro eingesetzt werden können und ein Eigenanteil von 2.000 Euro aufzubringen ist.
  • dass eine tarifvertragliche Vergütung gezahlt werden muss.
  • dass Anträge bis zum 29.7. über das Jugendamt zu stellen sind.

Es wäre gut gewesen, wenn diese Regelungstatbestände bei der Anhörung zum ersten KiBiz-Änderungsgesetz am 22.6. bekannt gewesen wären. Es hätte damit deutlich werden können, welche "Klimmzüge" gemacht werden, um Verbesserungen in den Rahmenbedingungen auszuweisen, die jedoch über einen anderen, wesentlich einfacheren Weg hätten umgesetzt werden können.


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