Kinderbildungsgesetz NRW

KiBiz-Revision: Nicht nur die Regelung zur Verbundleitung muss "gekippt" werden

03.12.2011 Artikel

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In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Im Dienst der Kirche" des ZKD (Zentralverband der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen der katholischen Kirche Deutschlands e.V.) macht Gisela Kierdorf in einem Beitrag auf das Problem der "Verbundleitung" aufmerksam. Im Kinderbildungsgesetz ist die Option eröffnet worden, dass die Leitung von "bis zu fünf Tageseinrichtungen" gebündelt werden kann. Diese im Gesetz eröffnete Einsparoption wird im Bistum Münster mit einem Trick sogar noch weiter ausgedehnt, in dem den für mehrere Einrichtungen zuständigen Leiterinnen für die jeweiligen Einrichtungen auch noch direkte "pädagogische" Aufgaben zugeordnet werden, die ihre Anwesenheit erfordert, so dass damit eine Vergütung als "Leitung" ausgeschlossen werden soll.

Dass die Autorin daraus den Schluss zieht, dass die Regelung im Rahmen der nächsten KiBiz-Revision aus dem Gesetz "verschwindet", ist eine berechtigte Erwartung. Notwendig verbesserte Regelungen für die Übernahme von Leitungsaufgaben jedoch auch aus anderen Gründen.

Kommentar:

Dass ausgeweitete Zeiten für die Übernahme von Koordinationsaufgaben zur Verfügung stehen müssen, ergibt sich notgedrungen alleine aus den von Mitarbeiterinnen mit Leitungsaufgaben wahrzunehmenden Verwaltungs- und Nachweistätigkeiten, die sich nicht nur aus dem KiBiz selbst ergeben haben, zumal auch das KiBiz selber mehr "Bürokratieaufwand" geschaffen hat.

Mit der immer selbstverständlicheren Abwicklung von Arbeiten über das Internet sind "klammheimlich" auch Aufgaben, die bisher vom Träger zu übernehmen waren, auf die Leitung "abgewandert".

Aufgrund der zunehmenden Teilzeitarbeitsverhältnisse, der Begleitung von jungen Menschen in Ausbildungszusammenhängen, die immer weniger über grundlegende Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügen, dem notwenigen Eingehen auf die Lebenslagen von Familien sowie der Vernetzung in Sozialräumen, die für Häuser von Kindern und Familien substanziell sind, werden mehr Zeiten für Wahrnehmungen, Vermittlungen und Koordinationen notwendig.

Mit dem KiBiz ist jedoch genau das Gegenteil realisiert worden.

Grundlegende Unzulänglichkeiten werden in ihrem gesamten Umfang erst erahnbar, wenn u.a. folgende Zusammenhänge einbezogen werden:

  1. Auch wenn die Regelungen der personellen Besetzung durch das im Jahr 1991 eingeführte Gesetz über Tagseinrichtungen für Kinder (GTK) im Zusammenhang mit der Personalvereinbarung und den Umsetzungsregelungen der Betriebskostenverordnung längst nicht den Anforderungen an eine gute personelle Besetzung entsprach, so war darin vorgesehen, dass für Verfügungszeiten 25 % der tarifvertraglichen Arbeitszeit zu berücksichtigen waren und Leitungen bei 2 Tagesstätten-, 4 Kindergartengruppen oder auch anteilig bei anderen Kombinationen freigestellt werden sollten. Ersatzweise konnten entsprechende zusätzliche Fachkräfte eingesetzt und auf der Grundlage der tatsächlich entstehenden Personalkosten abgerechnet und bezuschusst werden.
  2. Mit dem Kinderbildungsgesetz wurde nicht nur diese eindeutige Freistellungsregelung abgeschafft, sondern auch die Finanzierung über die Berechnung eines Pauschalbetrages pro Kind (es handelt sich nicht um eine tatsächliche "Kindpauschale"), zu dem dann eine Bezuschussung erfolgt, vorgesehen. Bei der Bemessung dieses Pauschalbetrages sind Anteile für Verfügungszeiten (10 % statt bisher 25 %) und für Leitungsstunden (20 % der Öffnungszeit) unterstellt worden. Diese Anteile sind aber eigentlich nur fiktiv vorhanden, zumal diese Anteile in den Kindpauschalen überhaupt nicht direkt nachgewiesen werden können. Entsprechende Anteile sind nur deshalb anzunehmen, weil bei der Berechnung der Finanzierungsform über Pauschalen in dem ursprünglichen Berechnungsmodell nach Gruppenpauschalen diese Anteile in einer Berechnung ausgewiesen wurden. Auf Drängen des Ministeriums, das bereits im Vorfeld immer eine Priorität auf "Kindpauschalen" gelegt hatte, wurden die Gruppenpauschalen auf Kindpauschalen - nach der Anzahl der Kinder - heruntergerechnet.

Diese Veränderung ist bedeutsam, zumal Einrichtungen jetzt diese verringerten Anteile nicht mehr pauschal für eine Gruppe zur Verfügung stehen, die auch mal mit einer geringeren Kinderzahl besetzt sein könnte, sondern nur in vollem Umfang bereit stünden, wenn die Gruppe immer "rappelvoll" ist und alle Kinder 45 Stunden Buchungszeit hätten. Da dies jedoch nicht der Fall ist, zumal mit der KiBiz-Revision jetzt sogar der Zuwachs an 45-Stunden-Buchungszeiten begrenzt wurde, können Einrichtungen dieses "Optimum" kaum noch erreichen.

Die Option zur Nutzung der Verfügungszeiten und der Möglichkeiten von Leitungsfreistellung ist zudem dadurch in Frage gestellt, dass die Pauschalen überhaupt nicht die tatsächlich entstehenden durchschnittlichen Personalkosten abdecken können und daher die Träger genötigt sind, alle möglichen Einsparungen zu realisieren, so dass auch die Einsparvariante im Bistum Münster "ausbaldowert" wurde. Hintergrund für diese Unzulänglichkeit ist, dass bei der Berechnung der Personalkostenpauschalanteile von den Personaldurchschnittskosten des Jahres 2005 ausgegangen und ohne zwischenzeitliche Anpassungen als Grundlage für die Förderung ab dem 1.8.2008 herangezogen wurde. Alleine daraus ergibt sich eine Unterdeckung von 11 % bei den durchschnittlichen Personalkosten für Erzieherinnen und 14 % bei Ergänzungskräften. Verschärft wurde dieser grundlegende Berechnungsfehler dadurch, dass die zwischenzeitlich erfolgte Neuregelung des Tarifvertrages und Gehaltserhöhungsrunden nicht angemessen berücksichtigt wurden, zumal lediglich eine pauschale Erhöhung um 1,5 % erfolgte. Insofern zwingt die Finanzierungsregelung des KiBiz und die im Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten schrumpfende Förderungshöhe, dass Träger laufend Einsparungen vornehmen müssen und, so wie dies bereits vor Einführung des KiBiz aufgrund von Erfahrungen mit vergleichbaren Finanzierungssystemen in anderen Bundesländern auch für NRW befürchtet wurde, dies an die Mitarbeiterinnen "weiterreichen".

**Damit baden die Mitarbeiterinnen in Tageseinrichtungen und letztlich Kinder und Familien die Unzulänglichkeit des Finanzierungssystems des KiBiz aus. Es ist also nicht nur ausreichend, dass die "Verbundregelung" aus dem KiBiz verschwindet!**


Weiterführende Links

  • Internetseite des ZKD

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