KiBiz-Revision: SPD-Landtags-Fraktion zu den Notwendigkeiten der Revision
15.04.2011 Artikel
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"10 Fragen und Antworten rund um die Revision des KiBiz" hat die SPD-Fraktion in einer Broschüre gestellt und beantwortet, mit der alle Interessierten über die vorgesehene Revision informiert werden sollen.
Anmerkungen:
In Abgrenzung zu der vorgefundenen Situation werden die mit dem vorgelegten Referentenentwurf vorgesehenen Maßnahmen begründet.
Angesichts der jetzt erst noch anstehenden Beratungen zu dem als Entwurf aus dem Ministerium heraus formulierten "Referenten-Entwurf" ergeben sich hoffentlich noch erhebliche Veränderungen im Laufe der Beratungen, zumal die vorgesehenen Maßnahmen der ersten Stufe bei weitem nicht ausreichend sind, um die bestehenden Unzulänglichkeiten angehen zu können.
Die Unzulänglichkeiten der Förderbedingungen in NRW sind nicht erst mit dem Kinderbildungsgesetz ab dem Jahr 2008 geschaffen worden, sondern wurden bereits auch von der rot-grünen Landesregierung vor 2005 nicht nur nicht angemessen ausgestattet, sondern sogar in den Jahren 1998 und 2004 bei der Absenkung der personellen Besetzung und der Sachkostenförderung um rd. 300 Mio. gekürzt.
Wenn jetzt festgestellt wird, dass ein Flickenteppich von Beitragsregelungen vorgefunden und mit der Beitragsfreiheit abgeschafft werden soll, so müsste nicht nur die Beitragsfreiheit auch jetzt vollständig realisiert werden oder zumindest ein verbindlicher Stufenplan für die vollständige Abschaffung bei Einstieg im ersten Jahr des Besuchs sowie übergangsweise wieder eine landesweit einheitlichere Elternbeitragsregelung jetzt sichergestellt werden. Da ist es nicht ausreichend, dass der Jugendpolitische Sprecher der Fraktion nach einem Bericht der WR vom 15.4. eine gänzliche Abschaffung der Elternbeiträge für das Jahr 2015 ankündigt.
Wenn eine hohe Qualität und gute Arbeitsplätze gewollt sind, müssten, so wie dies bereits seit der Diskussion um das KiBiz gefordert wurde, insgesamt bessere Personalschlüssel realisiert und vor allem die mit dem KiBiz erfolgten Verschlechterungen jetzt zurückgefahren werden. Dazu reicht es bei weitem nicht aus, nur einige "Ergänzungskraft-Stunden" in einigen Gruppenformen zusätzlich vorzusehen. Es müssen insgesamt auch mehr Fachkräfte eingesetzt, Freistellungen ermöglicht und Zeiten für Fortbildung und die mittelbare pädagogische Arbeit gesichert werden. Es reicht nicht, nur Teilzeitarbeitsverhältnisse zu unterstützen, wenn "sichere Arbeitsverhältnisse" als "gute Arbeit" geschaffen werden sollen. Es reicht auch nicht, ein Berufspraktikanten-Programm für 1.000 Stellen vorzusehen, für das es in dieser Art überhaupt keinen Bedarf gibt, zumal es notwendiger wäre sicherzustellen, dass alle Berufspraktikanten/innen den zweiten Teil der Ausbildung zur staatlichen anerkannten Erzieher/in im Rahmen einer tarifvertraglichen Vergütung machen könnten und wissen, dass es nach dem Ende der Ausbildung auch zusätzliche feste Vollzeitstellen für Fachkräfte gibt.
Und: Die Perspektive ausreichend Plätze für Kinder unter 3 Jahren zu schaffen, hat mehrere Haken, auch wenn jetzt erstmals ein Landesprogramm aufgelegt wird. Die Zielplanungsquote von 32 % für NRW, die mit Unterstützung der Landesförderung bis zum Jahr 2013 erreicht werden soll, ist völlig unzulänglich, zumal hinlänglich bekannt ist, dass bei einem erreichten Ausbaustand von max. 20 % in dem verbleibenden Jahr kaum noch die erforderliche Anzahl von Plätzen geschaffen werden kann und auch jetzt in der Revision eine Quotierung über die Anzahl der mit Betriebskostenmitteln geförderten U-3-Plätze erhalten bleiben soll. Damit haben die Jugendämter und Träger überhaupt keine Sicherheit, dass sie bei Ausbaubemühungen überhaupt später in die Finanzierung einbezogen werden. Zudem reicht es nicht aus, nur Plätze zur Verfügung zu stellen, es müssten auch die qualitativen Bedingungen jetzt verbessert werden, zumal die Forschungen darauf hinweisen, dass es sogar Schwellenwerte gibt, bei denen die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen sogar eher negative Wirkungen hat, wenn ein bestimmter Personalschlüssel unterschritten wird. Dies ist bisher in NRW der Fall!
Im übrigen scheint sich die SPD-Fraktion bereits darauf festgelegt zu haben, an den Kindpauschalen festzuhalten und nur einige Unzulänglichkeiten zu modifizieren (Seite 12). Dies steht den Auftrag aus dem Beschluss des Landtags entgegen, u.a. auch eine Evaluation des (gesamten) Finanzierungssystems vorzunehmen. Dabei müsste dann u.a. geprüft werden, ob mit dem System überhaupt eine individuelle Förderung jeden einzelnen Kindes möglich ist. Wie unzulänglich auch die jetzt vorgesehenen Veränderungen bei den Pauschalen sind, wird daran deutlich, dass z.B. bei der jetzt im Referentenentwurf vorgesehenen Korrektur der Pauschalen für Kinder mit Behinderungen wieder Berechnungsunzulänglichkeiten enthalten sind. (Darauf hatte ich in einer Email vom 14.4. aufmerksam gemacht.) Vor einer Festlegung der SPD-Fraktion sollte ein echter Wirksamkeitsdialog stattfinden, bei dem das Finanzierungssystem unter inhaltlichen Aspekten tatsächlich auf den Prüfstand gestellt wird.
Da die Veröffentlichung jedoch ein guter Aufschlag für den weiteren Diskurs ist, sollte dieser auch genutzt werden und hoffentlich dazu führen, dass auch die jetzt vorgesehenen Maßnahmen noch überprüft und wesentlich ausgeweitet werden. Handlungsspielraum von mind. 32 Mio. Euro steht ja alleine deswegen zur Verfügung, zumal in dieser Höhe Mittel für Kindpauschalen nicht benötigt wurden und bisher für die Haushaltskonsolidierung genutzt werden sollen.
Weiterführende Links
- Borschüre der SPD-Fraktion
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