Kinderbildungsgesetz

KiBiz-Revision: Umsetzungshinweise nach einer SPD-Veranstaltung am 12.5. in Borken lassen viele Fragen offen

27.05.2011 Artikel

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Mit Antworten des Ministeriums auf offenen Fragen bei einer SPD-KiBiz-Veranstaltung am 12.5.2011 in Borken werden jetzt Hinweise gegeben, die nicht nicht nicht unbedingt "plausibel" erscheinen und eher zur Verunsicherung in der Praxis beitragen können.

Anmerkungen:

Das gilt vor allem für folgende Aspekte:

1. Verwendungsnachweisverfahren für die U3-Pauschale Es wird betont, dass die Verwendung der zusätzlichen Pauschalmittel über den Meldebogen erfolgen soll. Angesichts der bisherigen Festlegungen, dass diese Förderung nur für das Kindergartenjahr 2011/2012 vorgesehen ist, eine anderer Stichtagsregelung gelten soll und insofern andere Umsetzungsregelungen in entsprechenden Zusatzregelungen enthalten sein müssen, müsste eigentlich auch ein anderes Verwendungsnachweisverfahren gelten. Diese befristete Zusatzförderung führt eindeutig zu einem Mehr an Verwaltungsaufwand für das Land, die Jugendämter, die Träger, die Einrichtungsleitungen und alle betroffenen Mitarbeiterinnen und ist das Gegenteil von Bürokratieabbau.

2. Verwendung der Pauschalmittel Es wird in der Antwort betont, dass die mit der U3-Pauschale geförderten Mitarbeiterinnen mind. über die Qualifikation als Kinderpflegerin verfügen müssen. Geringer Qualifizierte nicht - höher Qualifizierte "schon". Hauswirtschaftskräfte können aus den Mitteln der Kindpauschalen finanziert werden. Für die erstgenannte Aussage ergibt sich aus dem Regierungsentwurf keine Grundlage. Insofern muss die Auskunft zumindest modifiziert werden. Im Gesetzentwurf heißt es: "Das zusätzliche Personal muss mindestens über eine Qualifikation im Sinne von § 2 Absatz 1 der Vereinbarung nach § 26 Abs. 3 Nr. 3 verfügen." § 2.1 der Vereinbarung lautet: "Ergänzungskräfte sind Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspflege oder Personen mit einer vergleichbaren Ausbildung.

Der Hinweis auf die Finanzierung von Hauswirtschaft aus den Mitteln der Kindpauschalen wird der Realität nicht gerecht, zumal die Pauschalen, und dies ist der SPD-Fraktion und dem Ministerium bekannt, weder Hauswirtschaftskräfte als zusätzliches Personal vorsehen, noch die Pauschalen, bezogen auf die Fach- und Ergänzungskräfte von zutreffenden Durchschnittskosten ausgehen und die seit 2005 bestehenden Kostensteigerungen nicht berücksichtigt haben.

3. Antragsverfahren zum freigestellten Kindergartenjahr Der Hinweis darauf, dass kein Antrag erforderlich sei, vergisst z.B., dass Kinder auch vom Schulbesuch zurückgestellt werden können und so u.U. 2 x im "letzten Kindergartenjahr" sind. Zudem ist die Regelung in Bezug auf die Handhabung bei vorzeitig eingeschulten Kindern eine strukturelle Schlechterstellung dieser Familien.

4. Kontingentierung der Betreuungszeit 45 Stunden Die Erläuterung, dass eine Zunahme der Kindpauschalen für die 45 Stunden Betreuungszeit auf grundsätzlich 2 % begrenzt sei, verschleiert, dass diese Regelung faktisch wie eine Kontingentierung und Deckelung wirken muss, zumal Eltern für Ihre Kinder das Wahlrecht beschnitten wird und von den Einrichtungen tatsächlich mehr erbrachte Leistungen nicht finanziert werden. Dies gilt sowieso schon für die Einrichtungen, bei denen die Betreuungszeit länger als 45 Stunden war und bleiben soll.

5. Betreuungsverträge Es ist tatsächlich nicht erforderlich, jährlich neue Betreuungsverträge abzuschließen. Da jedoch die Betreuungswünsche erhoben und angepasst werden sollen, müsste ein Teil des Betreuungsvertrages, in dem dieser Bestandteil geregelt wird, erneuert werden.

6. Einsatz der Berufspraktikanten Da die Ausführungsregelungen für das Sonderprogramm (für 1.000 Berufspraktikantenstellen pro Jahr mit jeweils 8.500 Euro) überhaupt noch nicht bekannt und beschlossen sind, erscheint mir diese Regelung nicht begründet. Im übrigen ist die Finanzierung für eine zusätzliche Stelle, die rd. 20.000 pro Jahr kostet, nicht nur nicht ausreichend sondern auch falsch angesetzt, zumal damit nicht gesichert ist, dass alle etwa 4.000 Berufspraktikantinnen nach dem von der Landesregierung gewollten Prinzip der "guten Arbeit" und dem "Tariftreuegesetz" eine tarifvertragliche Vergütung erhalten, zumal die Pauschalen, aufgrund der falschen Berechnung und unzulänglichen Bemessung, nicht in jedem Fall ausreichend viele Mittel für eine entsprechend angemessene Vergütung sichergestellt haben, so dass Berufspraktikantinnen gezwungen waren "untertarifvertragliche" Vergütung zu akzeptieren, das sie zur Erlangung der staatlichen Anerkennung diesen zweiten Teil der Ausbildung absolvieren müssen.

7. Mehr Flexibilität bei den Buchungszeiten Der Hinweis darauf, dass Verschiebungen möglich sein sollen, soweit dies kostenneutral innerhalb eines Jugendamtsbezirks erfolgen kann und keine zusätzlichen Landesmittel erforderlich werden, ist ein unzulängliches Trostpflaster, zumal Untersuchungen zeigen, dass sich der Betreuungsbedarf nicht so langfristig bestimmen lässt und sich auch im Laufe eines Kindergartenjahres ändern kann. Soweit die Ausgleichsoption nicht greift werden damit Einrichtungen aufgefordert, zusätzliche Leistungen zu erbringen, da sie ja Eltern und Kinder nicht "hängen lassen wollen", ohne für die erforderlich Anpassung der Rahmenbedingungen zusätzliche Mittel erhalten zu können. Damit wird deutlich, dass auch die jetzt vorgesehenen "optimierten" Regelungen des Kinderbildungsgesetzes in keiner Weise die erforderliche Flexibilität ermöglichen.


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