KiBiz-Revision und Familienfreundlichkeit an NRW-Hochschulen
08.05.2011 Artikel
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In einer Landtagsanhörung stand am 6.5.2011 in NRW das Thema
Familienfreundlichkeit an Hochschulen verbessern (Antr Drs 15/675) -
im Mittelpunkt.
Ausgangspunkt war ein Antrag der CDU vom 23.11.2010.
Die in dem Antrag enthaltenen Aufforderungen an die Landesregierung richten sich darauf, die Bedingungen für Studierende zu verbessern und damit die Familienfreundlichkeit zu verbessern. Diese Grundsatzaufgabenstellung wurde von den eingeladenen Sachverständigen durchaus bestätigt und auch von der SPD-Fraktion als Ausgangspunkt für gemeinsame Initiativen gesehen.
Deutlich wurde aber auch, dass entsprechende Verbesserungen nicht nur punktuell für die Kinder von Studierenden erforderlich sind, sondern auch für alle im Hochschulbereich Beteiligten von Nöten ist und zudem den Aspekt der Pflege von Angehörigen mit einbeziehen muss. Auch sei es erforderlich, die Bedarfslage des Kindes als eigenständige zu sehen und nicht nur als Folge der Situation der Erwachsenen, so dass nicht nur Fragen der Quantität, sondern auch der Qualität berücksichtigt werden müssen.
Vor allem sollten Insellösungen vermieden und umfangreiche Gesamtkonzepte mit breiter Beteiligung der für Familien- und Bildungsfragen Verantwortlichen, also auch den Kommunen, beraten werden.
Eindringlich wurde dafür plädiert, im Rahmen der derzeit anstehenden Revision des Kinderbildungsgesetzes nicht nur die mit dem Gesetz vorgenommenen Verschlechterungen zurückzunehmen, sondern das Landesausführungsgesetz so zu gestalten, dass bedarfsgerechte Förderangebote für alle Kinder und ihre Familien ermöglicht werden. Das setzte natürlich auch voraus, dass die mit dem KiBiz geschaffene Förderungsstruktur grundlegend verändert wird.
Dazu sei es erforderlich, dass nicht nur ein weiterer quantitativer Ausbau der Angebote z.B. auch durch ein eigenes und wesentlich umfangreicheres Landesinvestitionsprogramm unterstützt wird, sondern dass auch eine verlässliche Förderung der Betriebskosten erfolgt, durch die verbesserte Rahmenbedingungen abgesichert werden können. Es sei deutlich, dass nicht alle Bedingungen (vor allem beim Mitarbeiterinnen – Kind – Schlüssel) ein Garant eine gute Entwicklungsförderung sei. Bei ungünstigen Konstellationen seien negative Auswirkungen zu befürchten, die das Kindeswohl gefährden.
Neben kurzfristig erforderlichen Verbesserungen wurde das Votum aus dem Ausschuss bestätigt, dass die Landesregierung aufgefordert werden soll, in "integratives Handlungskonzept" vorzulegen.
Weitere Informationen zur Anhörung sind auf der Internetseite des Ministeriums zu finden:
www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_I/I.1/Ausschuesse/A10/aktuelles.jsp
Die eingegangenen Stellungnahmen sind hier dokumentiert:
www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.1/aktuelle_drucksachen/aktuelle_Dokumente.jsp
Weiterführende Links
- Ausschussinformation
- Übersicht zu den eingegangenen Stellungnahmen
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