Kinderbildungsgesetz NRW

KiBiz und Elternbeitragsbefreiung - Dortmund korrigiert die Geschwisterkindregelung

21.11.2011 Artikel

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Durch eine Änderung der Beitragssatzung ist jetzt in der Stadt Dortmund vorgesehen, dass Geschwisterkinder rückwirkend ab 1.8.2011 wieder beitragsfrei eine Tageseinrichtung besuchen können. Damit erfolgt nach der Einführung der Beitragsfreiheit für das letzte Jahr des Kindergartenbesuchs auch wieder die bereits bisher geltende Regelung, dass für das zweite Kind einer Familie, das gleichzeitig eine Tageseinrichtung oder eine Offene Ganztagsschule besucht, kein Beitrag zu zahlen ist. Durch unzulängliche Satzungsregelungen war jedoch die Befreiung von der Beitragspflicht erloschen, da Eltern tatsächlich keine Beitragspflicht mehr für das Kind hatten, das den Kindergarten im letzten Jahr vor der Einschulung besuchte.

Kommentar:

Es ist zu hoffen, dass diese jetzt auch in Dortmund anstehende Korrektur mit Rückwirkung auch in den anderen Kommunen Schule macht, die ihre Satzungen noch nicht angepasst haben. Die hätte längst verfolgen können und damit unnötigen Stress vermieden, wenn die Jugendämter eher auf weit vor dem 1.8.2011 bekannt gewordene Änderungsabsicht reagiert hätten.

Im übrigen ist interessant, dass nach Einschätzung im Jugendamt der Stadt Dortmund, keine zusätzlichen finanziellen Belastungen auf die Stadt zukommen, da der entsprechende Mehraufwand durch die zu erwartenden Erstattungen des Landes abgedeckt werden können.


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