Kinderbildungsgesetz NRW
Kinderbildungsgesetz - Arbeitnehmerinnen im Kirchendienst
20.02.2012 Artikel
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Unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom November 2011, bei dem im Ergebnis bestätigt wurde, dass katholische Arbeitgeber Arbeitnehmern grundsätzlich kündigen können, wenn diese nach einer Scheidung erneut heiraten, befasst sich der aktuelle Beitrag in der "Zeit.de" mit der Situation Leiterin der kath. Tageseinrichtung in Rauschendorf bei Bonn, gegen die zu Ende Juni ausgesprochene Kündigung derzeit vor dem Arbeitsgericht klagt.
Sie erhält dabei Unterstützung von Eltern.
Der ursprünglich mit "Scharia auf Katholisch" genannte Artikel wurde verändert. Das Problem zeigt er dennoch gut auf.
Weiterführende Links
- Zeit.de zur Situation in Rauschendorf
- Zeit.de zur BAG-Urteil 2011
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