Kindergartengesetz: Wunsch- und Wahlrecht wird von Eltern rege genutzt
Am 16. Dezember 2005 – vor knapp einem Jahr – wurde im Rahmen der Familienoffensive das novellierte Kindertageseinrichtungsgesetz vom Landtag beschlossen. Dieses enthält als eine Neuregelung ein erweitertes Wunsch- und Wahlrecht der Eltern. Kinder können danach einen Kindergarten nicht nur am Wohnort, sondern auch in der Nähe des Arbeitsortes ihrer Eltern besuchen. Damit werden das Selbstbestimmungsrecht der Eltern gestärkt und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert. Seit Einführung dieser neuen Regelung wird diese Möglichkeit von Eltern rege genutzt.
15.12.2006 Thüringen Pressemeldung Thüringer KultusministeriumFür alle Kinder, die eine Kindertageseinrichtung außerhalb ihres Wohnortes besuchen, beteiligt sich die Wohnsitzgemeinde an den Betriebskosten mit einer festen Pauschale, die an die Gemeinde gezahlt wird, in der das Kind eine Kindertageseinrichtung besucht. Diese wird in jedem Jahr neu festgelegt und beläuft sich auf 70 Prozent der durchschnittlichen Betriebskosten eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung in Thüringen. Für das Jahr 2007 hat das Kultusministerium nunmehr auf der Grundlage der Betriebskostenabrechnungen vom 31. Mai 2006 diese Pauschale festgesetzt: Für einen Platz in einer Kinderkrippe zahlt die Wohnsitzgemeinde monatlich 599 Euro, für einen Kindergartenplatz 308 Euro, für einen Platz im Kinderhort 154 Euro und für einen Platz in gemeinschaftlich geführten Einrichtungen für Kinder verschiedener Altersgruppen 324 Euro pro Monat. Diese Zahlen sind eine Planungsgrundlage für die Gemeinden im Freistaat und werden im Amtsblatt des Kultusministeriums sowie im Staatsanzeiger veröffentlicht.
Das neue Kindertageseinrichtungsgesetz sieht die jährliche Betriebskostenabrechnung der Träger an das Kultusministerium zum Stichtag 31. Mai für das vorhergehende Jahr vor. Erstmals wurden diese Daten am 31. Mai dieses Jahres für das Jahr 2005 ermittelt und ausgewertet. Die 1.360 Kindertageseinrichtungen – Krippe, Kindergarten und Hort für Kinder bis zu einem Alter von 10 Jahren – besuchten im Jahr 2005 im Durchschnitt 75.400 Kinder.
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