Kostenfalle Internet bei Hausaufgabenhilfen und Recherchen

(md). Obwohl die Gesetze zur kostenpflichtigen Interneteinwahl oder zu den Downloadgebühren in den vergangenen Monaten verschärft wurden, ist der Internetnutzer vor unseriösen Dialer-Geschäften noch lange nicht sicher: Die Methoden zur Umgehung der Gesetze werden sublimer. Internetprofis nutzen ihr Wissen für Drahtseilakte am Rande der Legalität, um Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern zur Kasse zu bitten.

29.07.2004 Artikel

Das Internet wird von Jugendlichen immer öfter zur Recherche von Lerninhalten benutzt. Ob für die Hausaufgaben, zur Vorbereitung von Referaten oder Klassenarbeiten: Immer häufiger suchen sie im Netz die Lösungen für Hausaufgaben oder die Daten für Referate. Die Anziehungskraft des Mediums Internet wirkt sich positiv auf die Motivation der Schülerinnen und Schüler aus, sich mit dem Schulstoff zu beschäftigen und unter dem Stichwort "vernetztes Lernen" wird das auch von den Kultusministerien unterstützt. Daher etablieren sich virtuelle Lernplattformen mit großem Erfolg und die Bildungsanbieter begegnen der steigenden Nachfrage mit innovativen Internet-Lösungen. Gleichzeitig aber steigt die Anzahl der Lernportale, die mit der Unerfahrenheit der Jugendlichen Geschäfte machen und deren Eltern mit Rechnungen in astronomischer Höhe schockieren. "Dreiecksbetrug" nennt Michael Schmitt, Justitiar der Klett-Gruppe, diese Art der Täuschung.

Linkfarmen manipulieren Suchmaschinen

Mit welchen Methoden die zwielichtigen Anbieter arbeiten, lässt sich für Kenner oft aus dem Quelltext ersehen: Die für den Nutzer unsichtbare Speicherung von diversen Suchbegriffen oder von Namen seriöser Anbieter im Titel der Seite sorgt dafür, dass z. B. im Fall der inzwischen verbreiteten Adresse www.hausaufgaben.de mehrere tausend Suchbegriffe auf mehr als 15 Adressen verlinkt sind. Da alle diese Adressen direkt auf ein und dieselbe Seite weitergeleitet werden, nämlich www.hausaufgaben.de, spricht man in diesem Fall von einer Linkfarm. Eine Linkfarm sorgt für hohe Zugriffszahlen und dadurch für eine exponierte Position in den Suchmaschinen. Dass www.hausaufgaben.de zu einer sehr teuren Rechercheadresse werden kann, ist inzwischen vielen bekannt, aber wer kennt schon die vielen anderen Adressen, die den Nutzer genau dorthin weiterleiten?

Grauzonen des Internetrechts

"Ist ein solches Vorgehen eigentlich legal?", fragt sich der Nutzer spätestens, wenn ihm eine viel zu hohe Rechnung vorliegt. Auf den ersten Blick sieht alles legal aus: Das Impressum ist vorhanden, auf jeder Seite unabhängig von der Bildschirmeinstellung zu sehen; am Ende der Startseite befindet sich der Hinweis, dass die Nutzung für Personen unter 18 Jahren "ungeeignet" ist, dass die Einwahl 29,90 Euro kostet oder auf anderen Seiten pro Minute 1,99 Euro berechnet werden, was nach dem Teledienstgesetz zulässig ist.

Aber was ist, wenn dieselben Inhalte, die auf einer Seite angeboten werden, auf anderen Seiten kostenlos zu haben sind? Dann ist das Wucher! Was ist, wenn die Inhalte urhe-berrechtlich geschützt sind und vom Autor gar nicht zur Verbreitung, geschweige denn zum Verkauf freigegeben sind? Dann ist das Betrug! Was ist, wenn sich ein Angebot, wie im genannten Fall, offensichtlich gar nicht nur an die wenigen Schülerinnen und Schüler über 18 Jahre richtet, sondern durchaus auch an die breite Zielgruppe zwischen 12 und 18 Jahren? Spätestens hier ist auch der Gesetzgeber ratlos.

Zwar werden in Amerika inzwischen die ersten Verfahren wegen verbotenem E-Mail-Spam geführt, doch noch immer dominieren im Internetrecht die rechtlichen Grauzonen. Die Delikte, die sich Anbieter im Netz zuschulden kommen lassen, gelten noch immer häufig als Kavaliersdelikte, die eher aus Unwissen als mit betrügerischer Absicht begangen wurden. Selten werden Gesetze wirklich durchgesetzt und Verurteilungen ausgesprochen. Und oft fehlt tatsächlich die juristische Handhabe, die für einen positiven Prozessausgang nötig wäre.

Noch sind es wenig Präzedenzfälle, auf die sich Kläger beziehen könnten. Es hilft aber auch nicht, auf die Gesetzgeber zu wettern, sondern der Verbraucher selbst ist aufgerufen, seine Rechte einzufordern. Fehlende Gesetze zum Schutz von Internetnutzern sind keineswegs nur auf die Trägheit der juristischen Organe in Deutschland zurückzuführen. Tatsächlich sind die meisten betrügerischen Internetprovider Verwandlungskünstler, die ihre Strategien innerhalb kürzester Zeit verändern. Die deutsche Gesetzgebung, die nach dem Prinzip von "actio" und "reactio" agiert, ist zwangsläufig immer einen oder mehrere Schritte hinterher und dadurch auf die Klagen geschädigter Personen angewiesen. Je mehr Fälle von Wucherpreisen und Täuschungsversuchen im Internet bekannt werden, desto eher wird der Gesetzgeber für das Thema sensibilisiert, desto mehr gerät er in Zugzwang, entsprechende Paragraphen zu schaffen.

Eine Alternative zum Gerichtsverfahren kann die Meldung beim Deutschen Verbraucherschutz sein. Gehen dort genug Klagen ein, wird die Organisation tätig und fordert den Gesetzgeber zum Handeln auf.

Der Verlagspiraterie-Experte Björn Frommer von der Münchener Medienkanzlei Waldorf Rechtsanwälte rät, fragwürdige Rechnungen nie sofort zu bezahlen, sondern zunächst zu prüfen, ob wirklich eine Zahlungspflicht besteht. Die Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge ist nämlich weit schwieriger als die Abwehr einer Zahlungsklage. Angesichts laufender Einwendungsfristen sowie juristischer Stolpersteine sollten Dialer-Geschädigte umgehend nach Rechnungserhalt fachkundigen Rat einholen. "Dies sollte jedoch in einem solchen Fall nicht unbedingt der Anwalt um die Ecke sein". Frommer empfiehlt vielmehr, Rechtsanwälte zu konsultieren, die sich seit Jahren in diesem Bereich profiliert haben, etwa Rechtsanwalt Hagen Hild aus Augsburg bzw. Dr. Martin Bahr aus Hamburg. "Die Luft für perfide Provider wird dünner; kriminelle Internet-Praktiken haben bei vernünftigem Selbstschutz und konsequentem Widerstand langfristig keine Chance", prophezeit Frommer.

Aufklärung schützt vor Betrug

Die Deutsche Telekom bietet ihren Kunden gleich zwei effiziente Mittel gegen die unerwünschte Installation von Internet-Dialern. Sicherheit verspricht z. B. ein DSL-Anschluss: Er ersetzt die bisher übliche DFÜ-Verbindung. Gerade dort greift die Software von Dialern an, indem die gespeicherte Einwahlnummer durch eine andere, teurere Nummer ersetzt wird. Neben dem Wechsel von Modem oder ISDN zu DSL bietet auch das Sperren bestimmter Nummernkreise Sicherheit: Sämtliche Dialer nutzen Nummernkreise, die mit 0190 oder 0900 beginnen, und die können von der Telekom auf Anfrage blockiert werden.

Neben der Telekom gibt es auch einige andere Anbieter, die umsonst oder für wenig Geld Lösungen anbieten: Analog zu Virenschutz-Software oder Spam-Filtern gibt es auch Software zum Schutz vor Dialern. Zu finden ist sie im Internet als Free- oder Shareware. Das sicherste Mittel, sich gegen überteuerte Internetan-gebote zu wehren, bleibt natürlich, die entsprechenden Seiten einfach nicht anzuwählen und vor allem die Installation von Dialer-Software abzulehnen. Es ist sinnvoll, Jugendliche über die möglichen finanziellen Folgen aufzuklären und das Bewusstsein für unrechtmäßige Angebote zu schärfen. So lernen Kinder und Jugendliche mit den Kehrseiten unserer Informationsfreiheit umzugehen.

Service

Mehr Informationen zum Thema Internet-Dialer sind online abrufbar, z. B. unter:
www.vzbv.de : Die Verbraucherzentrale Bundesverband gibt unter dem Stichwort Telekommunikation und Medien praktische Tipps und informiert über neue Gerichtsurteile.
www.klostermaier.de : Im Gravenreuth-Report wird über die Machenschaften von www.hausaufgaben.de berichtet.
Unter www.chip.de, www.heise.de oder www.oncom-puter.t-online.de finden sich Informationen zu Dialer-Schutz-Software und Download-Möglichkeiten.

Ansprechpartner

Michael Schmitt
Ernst Klett Verlag, Justitiar
Rotebühlstraße 77, 70178 Stuttgart
Telefon: 07 11-66 72-11 72
Fax: 07 11-66 72-20 49

Klett

Erstveröffentlichung: Klett Themendienst


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