Städtetag NRW

"Land sollte eine Anmeldefrist für die Kinderbetreuung bestimmen – Eltern und Städte brauchen Planungssicherheit"

Die Städte in Nordrhein-Westfalen fordern vom Land die Einführung einer verbindlichen Anmeldefrist für eine Betreuung von Kindern unter drei Jahren. Eine solche landesgesetzliche Regelung sei hilfreich und wünschenswert, um Kommunen und Eltern Planungssicherheit geben zu können, erklärte heute der Vorsitzende des Städtetages Nordrhein-Westfalen, Oberbürgermeister Norbert Bude aus Mönchengladbach.

25.02.2013 Pressemeldung Städtetag NRW

"Die Städte arbeiten weiter mit Hochdruck am Ausbau der Betreuung für unter dreijährige Kinder und wollen auch bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs in diesem Sommer noch möglichst viele Betreuungs­möglichkeiten schaffen. Denn es sollen so viele Eltern wie irgend möglich ihren Betreuungsbedarf erfüllt bekommen", so Bude: "Mit einer vom Land gesetzlich festgelegten Anmeldefrist würden die Kommunen frühzeitig einen genaueren Überblick über vorhersehbare Bedarfe bekommen. Das eröffnet den zuständigen Stellen in den Stadtver­waltungen die Möglichkeit, individuell und passgenau auf den konkreten Betreuungsbedarf von Eltern eingehen zu können und gibt den Eltern Planungssicherheit."

Das Bundesgesetz sehe ausdrücklich eine Möglichkeit für die Länder vor, zu bestimmen, dass Eltern die zuständige Behörde innerhalb einer bestimmten Frist über ihren Betreuungswunsch informieren. Dafür gebe es positive Erfahrungen aus anderen Bundesländern. In Baden-Württemberg zum Beispiel gelte eine Anmeldefrist von sechs Monaten. In einem Rechtsgutachten im Auftrag des Deutschen Städtetages werde den Kommunen angesichts der bekannten Schwierigkeiten bei der Sicherstellung des Rechtsanspruchs zum

  1. August 2013 derzeit eine Frist von mindestens drei Monaten zugestanden, innerhalb derer die Eltern die Stadt über ihren Betreuungsbedarf informieren sollten.

Die Städte in Nordrhein-Westfalen, so der Städtetag NRW, haben seit 2006 eine Vielzahl neuer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Kinder­tagesstätten und in der Kindertagespflege geschaffen. Geholfen haben dabei in den vergangenen Monaten auch verschiedene Aktivitäten des Landes, wie die Einrichtung der Task Force Kinderbetreuung und verschiedene Regelan­passungen, die die Städte gefordert hatten, meinte Bude: "Wenn etwa Schlafräume bei Bedarf gruppenübergreifend genutzt werden und Platzsharing ermöglicht wird oder, wenn die vorgeschriebenen Außen­flächen in Kindergärten etwas kleiner ausfallen dürfen, dann hilft das, mehr Eltern eine Kinderbetreuung zu ermöglichen. Zu begrüßen ist außerdem das Engagement des Landes, die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern praxisnäher zu gestalten."

Trotz aller Anstrengungen und Erfolge der Städte beim Ausbau der U3-Plätze ist der Bedarf der Eltern, die für ihre Kinder noch eine Betreuung suchen, nach Einschätzung des Städtetages Nordrhein-Westfalen bis zum 1. August dieses Jahres nicht überall zu erfüllen.

"Schon jetzt liegt der Bedarf in Kindergarten- und Tagespflegeplätzen für unter Dreijährige insbesondere in großen Städten deutlich über dem vom Land angenommenen Durchschnitt von 32 Prozent. Viele Großstädte rechnen mit 40 bis 50 Prozent Bedarfsquoten, mancherorts wird sogar eine noch höhere Nachfrage der Eltern erwartet. Deshalb sind das Land und der Bund als Urheber des Rechtsanspruchs auch in der politischen Mitverantwortung, sollte es zu Klagen von Eltern kommen. Das gilt auch für den Ausgleich von Schadenersatzforderungen", sagte Norbert Bude.

Ansprechpartner

Städtetag NRW

Schlagworte

Keine Kommentare vorhanden

Sie sind derzeit nicht angemeldet. Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich vorab bei uns registrieren. Alternativ können Sie sich über Ihren Facebook-Account anmelden.
Anmelden