Neues Kita-Gesetz sieht vor: Gebühren nach Bedarf

Der Senat hat am gestrigen Dienstag das neue Gesetz zur Weiterentwicklung des bedarfsgerechten Angebotes und der Qualität von Tagesbetreuung (Kindertagesbetreuungsreformgesetz) beschlossen.

06.04.2005 Berlin Pressemeldung Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Das neue Gesetz wird die Kostenbeteiligung der Eltern an der Kita-Betreuung in einem wesentlichen Punkt verbessern. Die Gebühren bemessen sich derzeit an dem längsten Tag, an dem das Kind die Kita besucht. Wenn das Kind an den anderen Tagen kürzer betreut wird, zahlen die Eltern also bisher Betreuungszeiten mit, die sie nicht in Anspruch nehmen.

Durch das neue Kita-Gesetz ändert sich die Bemessungsgrundlage: Es gilt dann nicht mehr der längste Tag, sondern die durchschnittliche tägliche Betreuungszeit.

Damit gilt auch für die öffentliche Hand, die in Zukunft 78 Prozent der Betreuungskosten mitfinanzieren wird: Es werden nur noch die Leistungen bezahlt, die erbracht werden.

Wenn sich der Betreuungsbedarf verändert, müssen die Eltern dem Jugendamt diese Veränderung mitteilen. Auch wenn sich deren Bedarf deutlich verringert hat: Einmal in die Kita aufgenommene Kinder behalten bis zur Schulzeit mindestens einen Halbtagsplatz.

Bildungssenator Klaus Böger: "Damit klar: An unserem deutschlandweit hervorragenden Betreuungsangebot und den ausgewogenen Beiträgen ändert sich nichts. Wir werden die Betreuungsqualität und die Zusammenarbeit mit den Schulen verbessern. Dafür bietet das neue Kita-Gesetz die rechtliche Grundlage."


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