NRW beschließt U3-Ausbau-Sonderprogramm
19.05.2011 Artikel
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Im Rahmen des am 18.5.2011 beschlossenen Landeshaushaltes ist auch ein Sonderprogramm zum U3-Ausbau durch die Landesregierung aufgelegt worden, mit dem im Jahr 2011 100 Mio. und für das Jahr 2012 bereits Verpflichtungsermächtigungen im Volumen von 60 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden.
Anmerkungen:
Damit ist ein beachtlicher Schritt im Hinblick auf die Unterstützung des Ausbaus erfolgt, der jedoch noch intensiviert werden muss. Da sich das Land verpflichtet hat, einen Anteil von 1/3 zum Erreichen des Landesausbauziels beizutragen und die Kommunen zusätzlich bei der Schaffung bedarfsgerechter Plätze unterstützen soll, müssten noch weitere Mittel bereitgestellt werden, damit jetzt die erforderlichen Neu- und Anbaumaßnahmen in Angriff genommen werden können. Entsprechend dem Bundesanteil von 481 Mio. Euro müsste das Land neben dem Sofortprogramm 2010 in Höhe von 150 Mio. und den jetzt avisierten 160 Mio. noch "ein Schüppe" in Höhe von etwa 170 Mio. Euro drauflegen.
In der Anlage zu dem Erlass sind u.a. Hinweise zur Verteilung der Mittel auf die Jugendämter in NRW enthalten.
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