NRW-Krippengipfel war kein Gipfelfest
23.12.2011 Artikel
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Auf die als "gut und konstruktive Atmosphäre" des NRW-Krippengipfels weist die sozialpolitische sowie kinder- und familienpolitische Sprecherin der Grünen, Andrea Aschm in einer Information vom 23.12.2011 hin. Die Reibungsverluste zwischen Land, Landschaftsverbänden, Kommunen und Trägern seien sehr offen thematisiert worden. Die Landesjugendämter hätten "sehr deutliche Bearbeitungshinweise im Hinblick auf ihre Rolle im Rahmen der Betriebsgenehmigungen erhalten. Es sei Konsens gewesen, dass sich der Bund beim U3-Ausbau stärker finanzielle beteiligen müsse, zumal voraussichtlich mehr neue Plätze notwendig seien. Vor diesem Hintergrund habe Frau Asch kein Verständnis für die Haltung der Bundesfamilienministerin Schröder, keinen bundesweiten Krippengipfel einberufen zu wollen.
Sie stellte die Präsentation des Ministeriums zum Krippengipfel zur Verfügung.
Darin werden u.a. die Grundlagen für die Ausbaunotwendigkeit ab dem Jahr 2005, mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz beginnend, ausgewiesen, in dem verabredet wurde, dass "bis spätestens 1.10.2010 ... ein bedarfsgerechtes Angebot geschaffen werden" (sollte).
Es wird auch deutlich, dass die für die Bedarfsdeckung in NRW immer wieder benannte Landesdurchschnittsquote von 32 % aus einem im Jahr 2005 durch das Deutsche Jugendinstitut prognostizierten Bedarf (im Ergebnis für das Jahr 2013) herangezogen wurde und danach die Ausbauplanung des Landes auf 144.000 Plätze ausgerichtet wurde.
Interessant ist der Hinweis, dass ausdrücklich die bei den Kommunen liegende Verantwortlichkeit als "pflichtige Aufgabe" benannt wird.
Kommentar:
So gut es ist, dass die Dringlichkeit einer Verbesserung des Ausbaus mit Angeboten für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr jetzt immer wieder auf der "Tagesordnung" steht.
Um so ernüchternder ist es, dass jetzt mit einem öffentlichkeitswirksamen Aktionismus die tatsächlich bestehenden Notwendigkeiten nicht deutlich genug werden, sondern vielmehr evtl. mit Schuldzuweisungen u.U. von der unzulänglich wahrgenommenen Verantwortung des Landes und der Kommunen abzulenken versucht wird.
Es wird auch deutlich, dass die für die Bedarfsdeckung in NRW immer wieder benannte Landesdurchschnittsquote von 32 % aus einem im Jahr 2005 durch das Deutsche Jugendinstitutprognostizierten Bedarf (im Ergebnis für das Jahr 2013) herangezogen wurde und danach die Ausbauplanung des Landes auf 144.000 Plätze ausgerichtet wurde und als geschätzte Bedarfsquote als Grundlage für die Bedarfsplanung zur Erfüllung des Rechtsanspruchs im Jahr 2013 immer noch herangezogen wird, obwohl durch das Deutsche Jugendinstitut eine gründlichere und aktuellere Bedarfsermittlung erfolgt ist und selbst Kommunen in NRW inzwischen von einem Bedarf von bis zu 80 % ausgehen, erscheint das Festhalten der Landesregierung an der überholten Bedarfsabschätzung mehr als fragwürdig.
Es ist mehr als deutlich, dass, unabhängig von der Realisierung, die Quote und das Ausbausziel 144.000 Plätze viel zu gering sind. Die Landesregierung müsste bereits jetzt weitere Mittel zur Verfügung stellen, um nicht nur den im Jahr 2007 zugesagten gleich hohen Förderanteil wie der Bund aufzubringen, sondern ein eigenes zusätzliches Landesausbauprogramm auflegen, so wie dies andere Länder selbstverständlich gemacht haben, in denen heute bessere Versorgungsquoten erreicht sind.
Es ist durchaus verständlich, dass die Bundesfamilienministerin zunächst erwartet, dass die Bundesländer, wie NRW, also zunächst ihre "Schulaufgaben" machen und den versprochenen Mindest-Anteil an der im Jahr 2007 verabredeten Finanzierungsbeteiligung erbringen. Sollte dies erfolgt sein, dürfte sie sich jedoch nicht einer weiteren Verständigung verschließen.
Nicht nachvollziehbar ist, dass bei der Darstellung der Grundlagen für die Ausbauverpflichtung erneut erst im Jahr 2005 mit den sich aus dem Tagesausbauprogramm ergebenden Verpflichtungen begonnen wird, nach denen sich ein Tätigwerden des Landes und der Kommunen hätte zwingend ergeben müssen.
Bedeutsam war jedoch der "Barcelona-Beschluss" der Europäischen Union des Jahres 2002, in dem die Mitgliedsstaaten - und damit auch die Bundesländer verantwortlich wurden - verabredet wurde, dass "bis spätestens 1.10.2010 ... ein bedarfsgerechtes Angebot geschaffen werden" (sollte). Über diese Verpflichtung berichtete im Jahr 2002 die Europaministerin Hannelore Kraft den Landtag.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte der Landtag, vor allem die damalige rot-grüne Landesregierung tätig werden müssen. Passiert ist im wesentlichen nichts. Lediglich wurde ein Progrämmchen vorgesehen, mit dem zur Bedarfsdeckung bis zu 5.000 Spielgruppenplätze geschaffen werden sollten. Ausbauinitiativen erfolgten durch die neue schwarz-gelbe Landesregierung nicht. Vielmehr wurden mit dem Landeshaushalt 2006 die Förderbedingungen für den Bereich der Jugendhilfe drastisch eingeschränkt und mit dem Ausweis als neu geschaffene Plätze 14.000 bereits im Rahmen der Budgetvereinbarung für Kinder unter 3 Jahren in regulären Kindergärten geschaffene Plätze ein unzutreffender Ausbauaufschwung ausgewiesen!
Insofern hat vor allem das seit dem Jahr 2002 unterbliebene Handeln und die fehlenden Aktivitäten des Landes spätestens nach dem Krippengipfel 2007 zu dem derzeitigen Missstand in NRW beigetragen.
Anstelle jetzt z.B. den Landesjugendämtern, die aufgrund ihres gesetzlichen Auftrages 'fachlich und unabhängig' für qualitativ gute Förderbedingungen für Kinder sorgen müssen, den Rücken zu stärken und mehr Mittel für den zahlenmäßigen und qualitativen Ausbau zur Verfügung zu stellen, scheint erneut, so wie es schon im Zusammenhang mit der Erfüllung des Rechtsanspruchs im Jahr 1995/1996 der Fall war, der Druck zuzunehmen, die Anforderungen herunterzuschrauben und damit nicht nur zu einer Verbilligung der Angebote beizutragen, sondern u.U. auch in Kauf zu nehmen; dass dann mit diesen Lösungen nicht immer das Wohl jeden einzelnen Kindes gesichert werden kann, wenn z.B. die Kontaktmöglichkeiten durch die Aufnahme zusätzlicher Kinder weiter erschwert werden.
**Es reicht nicht, nur Hemmnisse bei der Realisierung beseitigen zu wollen. Es müssen mehr Ressourcen für den quantitativen und qualitativen Ausbau zunächst durch das Land und die Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Jetzt!**
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