Revision des KiBiz: SPD und Grüne stellen Eckpunkte für die Weiterentwicklung von Familienzentren vor
02.12.2011 Artikel
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Mit dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 29.11.2011 (Drucksache 15/3397) wird deutlich, welche Eckpunkte die Regierungskoalition in Bezug auf die Weiterentwicklung sieht. In dem Antrag werden entsprechende Forderungen in Bezug auf die zukünftig zu berücksichtigenden Schwerpunkte formuliert, an denen sich die Landesregierung orientieren soll.
Dazu zählt:
- vorrangiger Ausbau von Familienzentren in benachteiligten Stadtteilen
- Nutzbarmachen der Erfahrungen von Familienzentren für alle Einrichtungen
- stärken des präventiven Potenzials von Familienzentren
- Zusammenarbeit mit anderen Angeboten intensivieren
- den Bedarf an niederschwellige Unterstützung in benachteiligten Sozialräumen berücksichtigen
- Beteiligung der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe, der Kooperationspartner aus der wissenschaftlichen Begleitung sowie der Eltern- und Beschäftigtenvertretungen.
Die Entwicklung der Familienzentren wird an der im Jahr 2006 erfolgten Einrichtung festgemacht. In Bezug auf die kritische Begleitung wird betont, dass vor allem die unzureichende finanzielle Förderung mit 12.000 Euro sowie z.B. die fehlende Ausrichtung am Bedarf von Familien in benachteiligten Milieus kritisiert worden sei. Diese Kritik sei, ebenso wie die kritisierte zunehmende Belastung der Einrichtungsleitungen, ignoriert worden.
Aus diesem Grunde sei es notwendig, fünf Jahre nach der Einführung die Erfahrungen auszuwerten und die Konzeption zu überprüfen. In einem ersten Schritt sei die Erhöhung der Förderung um 1.000 Euro auf 13.000 Euro und für Familienzentren um weitere 1.000 Euro auf 14.000 Euro erfolgt. Zudem seinen Verbesserungen in der Personalausstattung bei der U3-Betreuung, zusätzliche Praktika und die Beitragsfreiheit hinzugekommen. Schließlich sei auch geklärt, dass die Rezertifizierungskosten zukünftig durch das Land getragen würden.
Kommentar:
Es ist erstaunlich, dass die Regierungskoalition selber die Entwicklung von Familienzentren in NRW nicht in zutreffende Weise im Blick hat, die Zusammenhänge und Kritik an der Einrichtung von Familienzentren scheinbar verdrängt und jetzt, nach dem im laufenden Jahr ein Ausbaustopp die Bemühungen vieler Einrichtungen "ausgebremst" hat, jetzt Vorschläge für die Weiterentwicklung gemacht werden, die eher als Optimierung einer Mangelverwaltung anzusehen sind.
Dazu folgende Hinweise:
- Der Bedarf zur Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen zu Häusern für Kinder und Familien ist überhaupt nicht erst 2006 deutlich und realisiert worden. Schon vorher konnten Tageseinrichtungen den umfangreichen Förderauftrag nicht erfüllen, wenn nicht ein Zusammenwirken und das Berücksichtigten der Lebenslage der Eltern erfolgte. Um jedoch auf die sich u.a. auf die aus den gesellschaftlichen ergebenden Veränderungen besser einstellen zu können, wurden unter Begleitung des Deutschen Jugendinstitutes Anfang der 90er Jahren Modellprojekte unter der Bezeichnung "Orte für Kinder und Familien" durchgeführt. Im ersten Kindergartentag des Landes NRW im Jahr 1996 wurden entsprechende Erfahrungen vorgestellt, mit der Realität in NRW verglichen und daraus Perspektiven für die Weiterentwicklung gezogen. Eingeflossen sind diese Vorläufer schließlich auch in den am 3.2.2000 in Münster durchgeführten "Fachpolitischen Diskurs" unter Beteiligung der damaligen Jugendministerin Brigitte Fischer und Prof. Rauschenbach. Mit der Durchführung der fachpolitischen Diskurse wurden, damals durchaus als unzulänglich eingeschätzt, dennoch, und zwar in breiter und fachlich fundierteren Weise als ab dem Jahr 2005 Grundlagen für die Weiterentwicklung der Förderbedingungen geschaffen.
- Im übrigen wurde mit der Einführung des § 22a in das SGB VIII-Kinder- und Jugendhilfe, der Aufgabenveränderung von Tagseinrichtungen Rechnung getrogen, in dem nämlich ein erweiterter Aufgabenbereich beschrieben wurde.
- Dass die zunächst über Richtlinien erfolgte Unterstützung von Familienzentren in NRW "ankam", hatte damit zu tun, dass die in den Einrichtungen tätigen engagierten Mitarbeiterinnen eine angemessenere Würdigung ihrer Arbeit erhielten und sich auch mit dem Gütesiegel "Familienzentren" durchaus "auszeichnen" könnten.
- Dass jedoch viele Einrichtungen sich auch auf dieses mit erheblich zusätzlichen bürokratischen Aufwand verbundenen Weg gemacht haben, hat auch ganz einfache finanzielle Hintergründe. Die bereitgestellte Förderung in Höhe von 12.000 Euro stellte sich als kleiner Ausgleich für die Kürzungen dar, die im Jahr 2006 mit dem Landeshaushalt und anschließend im Rahmen des KiBiz vorgenommen wurden. Dazu zählte die "Abschaffung" der Regel-Freistellung von Leiterinnen von Tagesstätten mit einer 1/2 Stelle pro Gruppe. Da Einrichtungen, die sich auf die Bedarfslage von Kindern und ihren Familien eingestellt hatten, auch eine Tagesstätte betrieben, war dieser Verlust nicht unerheblich, zumal dadurch die Möglichkeit für die Leitung eingeschränkt wurde, Gespräche mit Eltern und Kontakte ins soziale Umfeld zu halten. Damit fehlten den Einrichtungen rd. 25.000 Euro pro Jahr, die mit der Landesförderung für Familienzentren gelindert wurden.
- Deutlich wurde an der Konzeption aber auch Kritik bereit bei Zwischen- und der Abschlussveranstaltung am 4.6.2007 im Landschaftspark Duisburg geäußert, zumal deutlich wurde, dass u.a. die Konzentration auf Schwerpunkttageseinrichtungen "Familienzentren" dazu geführt hat, dass die zur Ergänzung erforderlichen Partner, die in der Vergangenheit mit den örtlichen Kitas zusammengearbeitet hatten, sich anders orientíeren mussten, da sie selber auch zu entsprechenden Kooperationsverträgen angehalten wurden. Als zusätzliche Belastung stellte sich jedoch die mit dem Landeshaushalt 2006 vorgenommen Kürzungen im Bereich der Familienbildung und Familienberatung heraus, zumal dadurch gerade die Partner "von der Bildfläche" verschwanden, die gerade für ergänzende Hilfen für Familien erforderlich wurden. Zwei Volksinitiativen, die das erforderlich Quorum erreichten, wendeten sich gegen die vorgesehenen Kürzungen im Landeshaushalt, die dennoch von der CDU/FDP-Landeregierung vorgenommen wurden.
- Es ist unverständlich dass heute der SPD-Grünen Regierungskoalition auch scheinbar die Kritik der Freien Wohlfahrtspflege mehr "im Ohr" ist, die auf der Grundlage einer gutachterlichen Stellungnahme der Kanzlei Redeker darauf aufmerksam machten, dass mit den Regelungen zur Förderung von nur 3.000 von rd. 9.600 Tageseinrichtungen zu Familienzentren
- gegen die Berufsfreiheit,
- die kollektive Glaubensfreiheit verstoßen wird und
- eine Ungleichbehandlung von Tageseinrichtungen in Kauf genommen würde.
Dadurch wurde bereits im Jahr 2007 darauf aufmerksam gemacht, dass die Regelungen und die Beschränkung auf 3.000 zu fördernde Einrichtungen als Familienzentren nicht "haltbar" sind und gegen die Verfassung verstößt.
Dass die in der ersten Stufe der KiBiz-Revision eingeführte befristete U-3-Pauschale als Beitrag zu einer verbesserten personellen Ausstattung herausgestellt wird, stimmt zwar in Bezug auf den Ausgangswert. Es muss aber beachtet werden, das mit dieser marginalen Erhöhung der Pauschale in keiner Weise die Verschlechterungen kompensiert werden können, die die SPD-Grüne-Koalition im Jahr 1998 mit getragen hat, als die Jugendministerin Schäfer mit den Verbänden im Kontrakt für die Zukunft Personalkostenkürzungen in einem Volumen von jährlich umgerechnet rd. 220 Mio. Euro vereinbart hat und damit den Tageseinrichtungen das Volumen für 13.000 Vollzeitstellen entzog. Weitere Kürzungen vor allem in Gruppen mit Kindern unter 3 Jahren erfolgten mit der Einführung des KiBiz ab 1.8.2008, durch das nicht nur die bessere personelle Ausstattung der bis dahin geförderten so genannten "Kleinen Altersgemischten Gruppe" aufgegeben wurde, sondern auch die Gruppenzusammensetzungen für Kinder unter 3 Jahren verschlechtert wurden.
Dass natürlich auch Familien in benachteiligten Stadtteilen zusätzliche Hilfen erhalten müssen, ist unstrittig. Wenn jedoch der individuelle Bedarf des einzelnen Kindes, und der könnte auch bei Kindern in Wohngegenden mit Familien mit einem hohen Einkommen bestehen, Fokus für entsprechende Hilfsangebote in Verbindung mit ihren Familien sein soll, dann müssten ALLE Tageseinrichtungen so unterstützt werden, dass sie diese Aufgabe erfüllen können.
Soweit jetzt nur eine Beschränkung auf "benachteiligte Sozialräume" erfolgen soll, erscheint dies eher als Mangelverwaltung, weil mehr Mittel nicht zur Verfügung stehen oder gestellt werden sollen.
Bei der Schwerpunktsetzung fehlt aber vor allem auch die notwendige Anhebung des Förderbetrages, damit für das Zusammenwirken mit Eltern und der Kooperation im Sozialraum auch entsprechende Ressourcen wieder zusätzlich zur Verfügung stehen und nicht von der Begleitung der Kinder "abgezogen" werden.
Neben dem Antrag ist u.a. die Stellungnahme aus dem Jahr 2007 sowie eine Zusammenfassung beigefügt.
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