Sonderprogramm des Bundesministeriums: Qualifizierung zu Elternbegleiterinnen
25.02.2011 Artikel
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) plant eine aufsuchende Bildungs(beratungs)arbeit für Eltern im Zusammenhang (den Sozialräumen) von 4.000 Schwerpunkt-Kitas.
Von Einrichtungen der Familienbildung sollen nach geforderten Standards Fachkräfte qualifizieren, die dann in einer der Schwerpunkt-Kitas oder ine iem sozial belasteten Sozialraum tätig wird. Mit dem Programm wird vorgesehen, dass bis zum Jahr 2014 4.000 Fachkräfte der Familienbildung zu "Elternbegleiter" geschult werden. Die Maßnahmen sollen noch im Jahr 2011 beginnen. Der Bund will sich an den Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen beteiligten. Eine Begleitung des Projektes soll duch eine "trägerunabhängige Stelle" erfolgen.
Anmerkungen: Mit dem Ansatz wird bestätigt, dass sich die Aufgabenstellung von Tageseinrichtungen grundsätzlich erweitert hat und auch die Begleitung der Eltern einbeziehen muss. Die im § 22a SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfesetz genannten Anforderungen, die in Häusern für Kinder und Familien (in NRW Familienzentren) erfolgte Orientierung hat auf den entsprechenden Bedarf längst aufmerksam gemacht. Dass für diese Aufgabenstellungen qualifizierte Fachkräfte weitergehend vorbereitet werden sollen und sich der Bund an der Finanzierung dieser Aufgabe beteiligt, ist grundsätzlich zu begrüßen. Es müsste aber sichergestellt werden, dass für den deutlich gewordenen Bedarf einer Begleitung von Eltern auch zusätzlich eingestellte Fachkräfte tätig werden können. Insofern die Vermittlung einer entsprechenden Qualifizierung nicht aus. Beispielsweise hat sich in NRW mit der Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen zu Häusern für Kinder und Familien/Familienzentren ergeben, dass zusätzliche Kontakte zu Mitarbeiterinnen der Familienbildung erforderlich sind, dass es aber überhaupt nicht genügend Fachkräfte gibt, so dass jetzt der Bedarf für die Schaffung zusätzlicher Stellen gegeben ist und auch mit zusätzlichen Mitteln im Landeshaushalt 2011 gedeckt werden soll.
Fragwürdig erscheint es, dass jetzt, z.B. neben der vom Bund vorgesehenen zusätzlichen Sprachförderung in Schwerpunktkitas immer mehr Sondertatbestände geschaffen werden, obwohl entsprechende Unterstützungen zur Weiterentwicklung der Arbeit in Tageseinrichtungen überall erforderlich sind, und zusätzliche "Ressourcen" durch die Mitwirkung zusätzlicher Mitarbeiterinnen erfordern.
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