Kinderbildungsgesetz NRW

U3-Ausbau: Verwendung der fachbezogenen Pauschale 2011 über das Ende des Haushaltsjahres 2011 hinaus

02.12.2011 Artikel

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Die im Rahmen der Landesförderung bewilligten Mittel müssen nicht bis zum 31.12.2011 verausgabt werden. In einer Information weist die Kinder-, Familien- und Sozialpolitische Sprecherin der Grünen, Andrea Asch, auf eine inzwischen gefundene Übergangslösung hin.

Die Information ist hier auszugsweise angefügt.

"... die den kommunalen Jugendämtern im Mai / Juni 2011 bewilligten Mittel für den U3-Ausbau in 2011 sollten ursprünglich bis 31.12.2011 verausgabt werden müssen, da das Landeshaushaltsrecht dies grundsätzlich so vorsieht. Dadurch drohte die Gefahr, dass die Mittel eventuell nicht vollständig hätten eingesetzt werden können, weil die Träger/Kommunen den Mittelabfluss 2011 nicht hätten gewährleisten können.

Inzwischen wurde nach langen Bemühungen eine mit dem Landeshaushaltsrecht vereinbare Möglichkeit gefunden, die 2011 nicht verausgabten Mittel auch noch im kommenden Jahr verwenden zu können, wie dem angefügten Erlass von heute zu entnehmen ist. Dies gilt zunächst im Zeitraum der vorläufigen Haushaltsführung des Landes bis zur Verabschiedung des Landeshaushalts 2012. Dieser soll voraussichtlich in den Plenarsitzungen 28. – 30. März im Landtag beschlossen werden. Der Haushaltsentwurf 2012 beinhaltet aber weitere Verlängerungsmöglichkeiten für die Verwendung der Haushaltsmittel 2011 über Ende März hinaus (und außerdem noch zusätzliche 40 Millionen Euro auf die den Jugendämtern schon bewilligten 60 Millionen Euro für 2012), wie im angefügten Erlass nachzulesen. Diese weiteren Verlängerungsmöglichkeiten hängen von der erfolgreichen Verabschiedung des Landeshaushalts 2012 ab. Hierfür müssen wir als Minderheitsregierung natürlich eine Mehrheit im Landtag finden.

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