Bachelor und Master auch für Juristen?

(bikl) Die CDU-regierten Länder wollen offensichtlich die Juristenausbildung in Deutschland grundlegend reformieren. Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" (NOZ) in ihrer heutigen Ausgabe. Demnach soll das Referendariat abgeschafft und das Jura-Studium auf einen Bachelor- und Masterabschluss umgestellt werden. Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) und sein sächsischer Amtskollege Geert Mackenroth (CDU) wollten entsprechende Pläne in der kommenden Woche vorstellen.

30.03.2007 Artikel

Derzeit werden alle Studiengänge im Zuge des Bologna-Prozesses auf eine Vergleichbarkeit der Abschlüsse innerhalb Europas ausgerichtet. Vor dieser Entwicklung könne sich die Juristenausbildung nicht verschließen. Es gebe keinen zwingenden Grund, am Staatsexamen festhalten. Die Organisation als Bachelor- und Masterstudiengang ermögliche zudem eine "individuellere und zeitgemäßere Ausbildung", so die Zeitung. Juristen seien heute mit immer spezielleren Sachfragen konfrontiert. Darauf müsse das Studium mit der Möglichkeit zu individuellen Studienplänen vorbereiten. "Die derzeitige Juristenausbildung ist da reformbedürftig", erklärte das baden-württembergische Ministerium dem Zeitungsbericht zufolge weiter. Sie orientiere sich noch zu sehr am Einheitsjuristen. Außerdem würde sich so die Dauer der Ausbildung gegebenenfalls erheblich verkürzen.

Nach Informationen der "Neuen Osnabrücker Zeitung" hat Goll bereits in dieser Woche die Dekane der Universitäten Heidelberg, Tübingen und Freiburg, die drei großen Jura-Fakultäten Baden-Württembergs, über seine Pläne informiert. Goll schlage vor, dass die Universitäten künftig nach einem dreijährigen Bachelor ein zweijähriges Masterstudium "mit hohen Praxisanteilen" anbieten sollten. Dieser Master ersetze zugleich den juristischen Vorbereitungsdienst. Bislang besteht das Referendariat aus mehreren berufspraktischen Stationen bei Anwälten, Gerichten und Staatsanwaltschaft. Die zwei Staatsexamina sollen nach dem neuen Modell entfallen. Zugang zu den klassischen Juristen-Berufen ermögliche nach Golls Vorschlag stattdessen eine einheitlich geregelte Prüfung "unter Beteiligung des Staates" am Ende des Masterstudiums, so die NOZ.

Zwischen Bund und Ländern ist die Umstellung der Studiengänge angeblich stark umstritten. So bekennen sich Union und SPD im Koalitionsvertrag zwar grundsätzlich zur Vereinheitlichung des Prüfungswesens im Hochschulsektor. Ausdrücklich sei dort aber erwähnt, dass die "Übertragung des Bologna-Prozesses auf die Juristenausbildung" nicht geplant sei. Auf ihrer Herbstkonferenz im vergangenen Jahr hatten die Justizminister der Länder das Thema von der Tagesordnung genommen, weil ihre Positionen zu unterschiedlich waren.


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