Baden-Württemberg will Förderung für den wissenschaftlichen Nachwuchs neu regeln
Wissenschaftsminister Frankenberg will die Förderung für den wissenschaftlichen Nachwuchs weitgehend in die Hände der Hochschulen legen. Dazu soll das Landesgraduiertenförderungsgesetz geändert werden. Auf dem Symposium "Quo vadis, Nachwuchsforschung" hat Frankenberg seine Vorstellungen zur Neuordnung präsentiert.
14.11.2007 Baden-Württemberg Pressemeldung Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg"Wir wollen leistungsstarke Doktorandinnen und Doktoranden gewinnen, daher soll die Landesgraduiertenförderung flexibler gestaltet werden", sagte Wissenschaftsminister Professor Dr. Peter Frankenberg am 14. November in Stuttgart. "In Zukunft sollen die Hochschulen entscheiden, wie hoch Stipendien dotiert werden und auf welche Dauer sie ausgelegt werden. Wir wollen dies mit einer Gesetzesänderung möglich machen", so Frankenberg weiter.
Der Gesetzentwurf erlaubt den Hochschulen, die Fördersätze (bisher 820 Euro monatlich) und -konditionen innerhalb des Budgets selbst zu bestimmen. Auch die bisherige Begrenzung der Förderdauer auf drei Jahre soll aufgehoben werden. Frankenberg: "Die Hochschulen sollen Regelungen treffen können, die auf die Bedürfnisse der Fächer und Standorte zugeschnitten sind."
Auf dem Symposium "Quo vadis, Nachwuchsforschung" diskutierten rund 160 Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler gemeinsam mit Experten aus Wissenschaft und Verbänden über Möglichkeiten, die Nachwuchsförderung noch wirkungsvoller zu gestalten. "Aus dem regen Dialog habe ich viele interessante Impulse erhalten", sagte der Wissenschaftsminister.
Unter den Programmpunkten "Attraktivität der Nachwuchsforschung" und "Brain Drain - Brain Gain" wurde die Bedeutung der selbstständigen und eigenverantwortlichen Forschung für die Attraktivität der Nachwuchsforschung hervorgehoben. "Das Land stellt Juniorprofessoren Personal- und Sachmittel zur Verfügung, um diese Selbstständigkeit auch mit Leben zu erfüllen", sagte Frankenberg. "Mit dem Tenure Track, den Baden-Württemberg im Zuge der Föderalismusreform einführt, bieten wir jungen Forschenden aus dem In- und Ausland bessere Perspektiven bei der Planung ihrer wissenschaftlichen Karriere. Das erhöht die Attraktivität der Hochschulen im Land."
Wissenschaftsminister Frankenberg unterstrich die Bedeutung der Förderung von Akademikerinnen. In Baden-Württemberg sei der Professorinnenanteil in der Zeit von 1995 bis 2006 von 7,1 auf 12,8 Prozent gestiegen. Als nächstes Ziel benannte der Minister einen Frauenanteil von 30 Prozent.
Frankenberg: "Die Entscheidung für eine Familie darf nicht automatisch die Entscheidung gegen eine wissenschaftliche Karriere bedeuten. Mit unserem neuen Schlieben-Lange Programm unterstützen wir Mütter bei ihrer Promotion oder Habilitation. Hinzu tritt ein verbessertes Kinderbetreuungsangebot an den Hochschulen und Berufsakademien, das wir durch ein besonderes Programm fördern". Um die Chancen von Frauen bei Berufungen auf Professuren zu verbessern, werde der Frauenanteil in Berufungskommissionen erhöht; künftig müssten mindestens zwei Wissenschaftlerinnen in den Kommissionen vertreten sein. Bei Bewerbungen von Frauen müsse mindestens eines der externen Gutachten bei einer Wissenschaftlerin eingeholt werden.
Nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG) vom 23. Juli 1984 werden hochqualifizierte wissenschaftliche und künstlerische Nachwuchskräfte durch Stipendien gefördert. Für Promotionen und künstlerische Entwicklungsvorhaben werden Stipendien in Höhe von derzeit 820 Euro gewährt, wenn die Stipendiennehmer eine herausragende Qualifikation besitzen und ihr wissenschaftliches Arbeitsvorhaben einen wichtigen Beitrag zur Forschung oder zur Weiterentwicklung künstlerischer Formen und Ausdrucksmittel erwarten lässt. Die Regelförderungsdauer beträgt zwei Jahre und kann bis zu einem weiteren Jahr verlängert werden. An den Universitäten ist ab dem Jahr 2004 neben einer Individualförderung auch eine Förderung im Rahmen eines "strukturierten Promotionskollegs" möglich. Im Staatshaushaltsplan 2007/08 sind für die Förderung nach dem LGFG 9,2 Mio. Euro jährlich veranschlagt.
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