Bremer Verwaltungsgericht hält das Gesetz zur Festlegung von Studiengebühren für Nichtbremer für verfassungswidrig

"Dies ist der beste Zeitpunkt für Landesregierung und Parlament das "Studienkontengesetz" zu kippen und grundsätzlich auf Studiengebühren zu verzichten." So kommentierten die Landevorstandssprecher die heutige Entscheidung.

17.09.2007 Bremen Pressemeldung GEW Bremen

Das Bremer Verwaltungsgericht hat heute in der mündlichen Verhandlung zur Klage dreier auswärtiger StudentInnen auf Nichterhebung von Studiengebühren deutlich zu erkennen gegeben, dass es das Studienkontengesetz in Bremen mindestens in Teilen für verfassungswidrig hält. In einem solchen Fall muss das Gericht nach Artikel 100 Abs. 1 GG die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einholen. Es ist mit nahezu absoluter Sicherheit davon auszugehen, dass ein solcher Beschluss innerhalb der kommenden zwei Wochen vom Verwaltungsgericht Bremen ergeht.

Die Bildungsgewerkschaft GEW begrüßt diese Entscheidung. Bereits mit Bekanntwerden des Bremer Studiengebührenmodells haben wir kritisiert, dass es keinen sachlichen Grund geben kann, von einer Studentin aus Lilienthal Studiengebühren zu erheben, wenn gleichzeitig ein in Sebaldsbrück wohnender Student 14 Semester studiengebührenfrei die Bremer Hochschulen besuchen kann.

Dies sieht das Verwaltungsgericht genauso: Es sieht das Grundrecht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte nach Artikel 12 GG in Zusammenhang mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz als verletzt an, wenn von Nichtlandeskindern Studiengebühren erhoben werden. Darüber hinaus stellt diese Regelung nach Auffassung des Gerichtes auch einen unzulässigen Eingriff in das Grundrecht auf Freizügigkeit dar. Der gesetzeslenkende Zweck ist hier nämlich, mit den Mitteln des wirtschaftlichen Drucks Nichtbremer zum Umzug nach Bremen zu veranlassen. Nach Berechnungen des Finanzressorts sollen hierdurch über den Länderfinanzausgleich jährlich 25 Mio. an zusätzlichen Einnahmen herausgewirtschaftet werden. Demgegenüber soll der prognostizierte Gebührengewinn bei 3 Mio. Euro jährlich liegen. Eine ganz wesentliche Einschätzung traf das Gericht gegen Ende der Sitzung. Es stellte fest, dass die Erhebung von Studiengebühren für jeden Betroffenen einen "spürbaren wirtschaftlichen Nachteil" darstellt. Nachgewiesenerweise können sich hierdurch viele Studierwillige ein Studium nicht mehr leisten. Dies ist nicht nur in sozialer Hinsicht ein katastrophaler Befund, sondern obendrein ein gesellschaftspolititsches Armutszeugnis dieses "an sich" reichen Landes.

Die Landesvorstandsprecher fordern die SPD, die Grünen, Senat und Bürgerschaft auf, die heutige Gerichtsverhandlung zum Anlass zu nehmen, alle auch zu Lasten der Universität gehenden Rechtsunsicherheiten aufzuheben und grundsätzlich auf Studiengebühren in Bremen zu verzichten:

"Wir erwarten von den politisch Verantwortlichen, dass Bremen endlich bereit ist, ein solches sozial- und bildungspolitisches Signal zu setzen."

Ansprechpartner

GEW Bremen

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