Bund soll künftig Hochschulen langfristig fördern
(red) Das mit der Föderalismusreform von 2006 beschlossene Kooperationsverbot in der Bildung soll künftig zumindest teilweise gelockert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das [Bundeskabinett heute beschlossen hat](http://bildungsklick.de/pm/91860/neue-qualitaet-der-kooperation-zwischen-bund-und-laendern/). "Der Gesetzentwurf schafft die Voraussetzung dafür, den deutschen Bildungsföderalismus modern und zukunftsfähig zu gestalten", erklärte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka. Der Entwurf sieht vor, dass der Bund Hochschulen, einzelne Hochschulinstitute oder Institutsverbünde künftig auch langfristig fördern kann. Dafür muss Artikel 91b des Grundgesetzes geändert werden. Und das geht nur mit einer Zweidrittelmehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat.
16.07.2014 ArtikelOb es tatsächlich zu dieser Verfassungsänderung kommt, hängt von den Landesregierungen ab, in denen die Grünen mitregieren. Zwar begrüßen die Grünen die Pläne, sie fordern aber, dass der Bund sich auch bei den Schulen finanziell engagieren darf. "Wir erwarten, dass sich die Koalition in diesen Fragen noch gesprächsbereit zeigt. Wir halten es für falsch, dass Ministerin Wanka den Bildungs- und Wissenschaftsbereich gegeneinander ausspielt. Denn gute Hochschulen stehen auf dem Fundament guter Kitas, Schulen und Ausbildung", erklärte heute der Obmann im Bildungs- und Forschungsausschuss, Kai Gehring.
Von einem ersten Schritt sprach GEW-Vorsitzende Marlis Tepe. Sie verwies aber auf die "einmalige Chance, eine ganze Reform auf den Weg zu bringen, statt einer halben. Die Koalition hat die nötige Mehrheit um das Kooperationsverbot in der Bildung zu kippen. Sie muss das enge Zeitfenster nutzen." Der Wortlaut des neuen Artikel 91b Grundgesetz müsse nur um das Wort "Bildung" ergänzt werden, um die Bildungszusammenarbeit auf völlig neue Füße zu stellen.
"Ein Teil der Hausaufgaben ist zwar gemacht", kommentierte VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann. "Der VBE bleibt aber dabei, dass ein generelles Kooperationsgebot für den gesamten Bildungsbereich unverzichtbar ist." Zumindest signalisiere die vom Bundeskabinett beschlossene Grundgesetzerweiterung, dass mehr Qualität von Bildung nur über eine Kooperation von Bund und Ländern funktioniere. Er hoffe, dass damit endlich auch die lange versprochene Qualitätsoffensive Lehrerbildung an den Start gehen könne.
Die SPD, die bei den Koalitionsverhandlungen mit ihrer Forderung, die Bund-Länder-Zusammenarbeit auch auf den Schulbereich gescheitert war, nannte den von der Großen Koalition eingebrachten Gesetzentwurf "eine erste, große Strukturreform zur Stärkung des Wissenschafts- und Forschungsstandortes Deutschland." Aber: "Die SPD wirbt natürlich ungeachtet der aktuell anstehenden Entscheidung dafür, nach diesem wichtigen und richtigen Schritt zur Förderung der Hochschulen und der Wissenschaftslandschaft das Kooperationsverbot in allen Bildungsbereichen und damit umfassend abzuschaffen. Neue Kooperationsmöglichkeiten, die gut für Wissenschaft und Hochschule sind, sind auch gut für Kitas und Schulen", betonte ihr bildungs- und forschungspolitischer Sprecher, Ernst Dieter Rossmann. "Die SPD ist zuversichtlich, dass sich auch hier am Ende die Vernunft durchsetzen und das Kooperationsverbot gänzlich wegfallen wird."
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Kretschmer ging auf solche Forderungen nicht ein und lobte ausschließlich die heutige Entscheidung: "Dieser Schritt wird die Bedingungen an den Hochschulen in Deutschland nachhaltig verbessern und so ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit weiter stärken. Der lange Atem, den CDU und CSU in dieser Sache bewiesen haben, zahlt sich aus und eröffnet neue Gestaltungsmöglichkeiten in der Finanzierung unseres Wissenschaftssystems."
Gegenwärtig können Bund und Länder gemeinsam außeruniversitäre Forschungseinrichtungen fördern, während Hochschulen nur in Form von thematisch und zeitlich begrenzten Projekten durch den Bund unterstützt werden können. Dazu zählen etwa der Hochschulpakt zur Finanzierung zusätzlicher Studienanfänger, die Exzellenzinitiative oder das Professorinnen-Programm.
Die heute auf den Weg gebrachte Grundgesetzänderung ist zentraler Bestandteil des kürzlich vorgestellten Gesamtpakets, das auch die komplette Übernahme der BAföG-Kosten durch den Bund vorsieht. Bislang trägt der Bund 65 Prozent der Kosten, auf die Länder entfallen und 35 Prozent. Die freigewordenen Gelder sollen von den Ländern in Bildung und Wissenschaft investiert werden.
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