Gesetzentwurf

Bundesregierung will Hochschulrecht bereinigen

Die Bundesregierung will das Hochschulrahmengesetz (HRG) sowie das Gesetz über die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Hochschulen (Graduiertenförderungsgesetz (GFG) aufheben und hat dafür einen entsprechenden Gesetzentwurf (21/8280) vorgelegt.

05.10.2026 Bundesweit Pressemeldung Deutscher Bundestag
  • Eine Professorin steht in einem Hörsaal vor einigen Studierenden. © Adobe Stock Federführend für den Entwurf ist der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung.

Der Bezugsrahmen für die künftige Gesetzgebung sowie für administrative Verfahren im Bereich des Hochschulrechts solle damit klargestellt und vereinfacht werden.

Wie die Bundesregierung ausführt, sind mit der Föderalismusreform I im Jahr 2006 unter anderem die Rahmengesetzgebungskompetenzen des Bundes für die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens entfallen, die zuvor die Grundlage für die meisten Regelungen des Hochschulrahmengesetzes gebildet haben. Substantielle Änderungen des Gesetzes seien seither nicht mehr möglich. Zugleich könnten die Länder die rahmenrechtlichen Regelungen des Bundes durch Landesrecht ersetzen beziehungsweise von diesen abweichen. Hiervon hätten die Länder Gebrauch gemacht. Die Weiterentwicklung des Hochschulrechts finde seit der Föderalismusreform I auf Ebene der Landeshochschulgesetze statt.

Das Graduiertenförderungsgesetz habe die Möglichkeit zur Förderung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler durch Stipendien vorgesehen, heißt es weiter. Auf Grundlage des GFG seien jedoch schon seit dem 1. Januar 1984 keine neuen Förderungen mehr bewilligt worden. Auch die Darlehenseinziehung durch das Bundesverwaltungsamt sei nunmehr beendet.

Der Bundestag wird den Entwurf am Donnerstag, dem 8. Oktober 2026, ohne Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überweisen. Federführend ist der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung.

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