Berlin

DHV fordert, Gesetzentwurf des Senats zur Reform der Professorenbesoldung in Berlin zurückzuziehen

Die Vorsitzende des Landesverbandes Berlin im Deutschen Hochschulverband (DHV), Professorin Dr. Susanne Fontaine, hat in einem Offenen Brief Innensenator Frank Henkel und Wissenschaftssenatorin Sandra Scheeres dazu aufgefordert, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der W-Besoldung zurückzuziehen und grundlegend zu überarbeiten. "Die Berliner Hochschullehrerinnen sind von dem vorgelegten Entwurf zutiefst enttäuscht und sehen sich von Ihnen und dem Senat in keiner Weise wertgeschätzt", heißt es in dem Schreiben.

15.09.2014 Pressemeldung Deutscher Hochschulverband (DHV)

Gegenwärtig beziehen in der Hauptstadt Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren mit 3778,02 Euro, W2-Professorinnen und Professoren mit 4315,76 Euro und W3-Professorinnen und Professoren mit 5240,56 Euro bundesweit die niedrigsten Grundgehälter. Nach den bisherigen Plänen des Senats sollen lediglich diejenigen W2- und W3-Professoren einen Aufstockungsbetrag von bis zu 659,25 Euro bzw. bis zu 473,02 Euro erhalten, die bislang keine oder nur geringe Leistungszulagen erhalten haben.

"Die größte Schwäche der Berliner Reformpläne liegt darin, dass sie – mit Ausnahme der "Funktionsleistungsbezüge" – eine hundertprozentige Verrechnung von Leistungszulagen mit dem Grundgehalt (sog. Konsumtion) vorsehen", schreibt Fontaine. "Durch die Konsumtionsregelung wird das Prinzip der Leistungshonorierung ad absurdum geführt. Auf die vielen Leistungsträger, die sich dank überdurchschnittlichen Engagements in Forschung und Lehre Zulagen erworben haben, wirkt ein solches Modell resignativ und demotivierend". Eine vorsätzliche Missachtung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bestehe zudem darin, dass Juniorprofessuren bei der Besoldungsreform bislang ausgespart werden sollen, obwohl es in Berlin lediglich 174 Stellen W1-Stellen gebe und der finanzielle Mehraufwand für eine verbesserte Besoldung der Juniorprofessuren somit überschaubar bleibe.

Kostenneutral werde sich eine leistungsorientierte Besoldung für Berlins Professorinnen und Professoren ohnehin nicht umsetzen lassen. "Das Land muss zusätzliche Mittel in die Hand nehmen, um auf dem Berufungsmarkt mit der bundesweiten Konkurrenz Schritt halten zu können. Andernfalls droht Berlin, das über eine einzigartige universitäre und außeruniversitäre Landschaft verfügt, seine Wettbewerbsfähigkeit als Wissenschaftsstandort zu verlieren", so die DHV-Landesvorsitzende weiter.

Die Minimalanforderungen, die ein überarbeiteter Entwurf enthalten müsse, habe die Berliner Landesrektorenkonferenz bereits benannt: Statt eines kompensatorischen Zuschlages für Professorinnen und Professoren ohne oder mit nur geringen Leistungszulagen sollten die maximalen Aufstockungsbeträge generell auf alle Grundgehälter aufgeschlagen werden und die Leistungszulagen unangetastet bleiben. Das W2-Grundgehalt würde damit auf 4.975,01 und das W3-Grundgehalt auf 5.713,58 Euro steigen. Ebenso sei das W1-Grundgehalt um 500 Euro auf 4.278,02 Euro anzuheben. Um verloren vergangenes Vertrauen zurückzugewinnen, müsse der Senat darüber hinaus konkrete Schritte und Zeiträume benennen, um Berlin bei der Grundbesoldung an den Bundesdurchschnitt heranzuführen.

"Sollte der Senat an einem Konsumtionsmodell festhalten, wird der Deutsche Hochschulverband als Interessenvertretung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler seinen Mitgliedern rechtliche Schritte nahelegen müssen, sobald das Gesetz in Kraft tritt", so Fontaine abschließend.

Den Offenen Brief finden Sie im Wortlaut unter: www.hochschulverband.de/cms1/fileadmin/redaktion/download/pdf/aktuelles/Offener_Brief_September_2014.pdf


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