DHV klagt gegen W-Besoldung und fordert Reform der Reform
Der Deutsche Hochschulverband (DHV) ist mit den Reformen von Bund und Ländern zur Professorenbesoldung unzufrieden. "Es war und bleibt ein großer Erfolg für den DHV, dass das Bundesverfassungsgericht der Argumentation der Berufsvertretung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gefolgt ist und mit Urteil vom 14. Februar 2012 bestätigt hat, dass die Vergütung einer W2-Professur in Hessen "evident amtsunangemessen" ist", betonte DHV-Präsident Professor Dr. Bernhard Kempen.
18.03.2013 Pressemeldung Deutscher Hochschulverband (DHV)Auch wenn die bislang vorgelegten Reparaturnovellen höhere Grundgehälter für W2- und W3-Professuren vorsähen, werde der DHV gerichtlich klären lassen, ob die vorgesehenen Erhöhungen der Grundgehälter in allen Bundesländern dem Grundsatz der amtsangemessenen Besoldung entsprächen. Als schlichtweg rechtswidrig betrachte der DHV, dass Bund und Länder zugesagte Leistungsbezüge, die von Professoren in der Vergangenheit wettbewerblich erworben wurden, auf ein gestiegenes Grundgehalt anrechnen wollen (sog. Kons umption). "Der DHV wird wegen dieser Konsumptionsregelungen weitere Musterprozesse anstrengen", kündige Kempen an.
Der Geburtsfehler der W-Besoldung liege in der Vorgabe der Kostenneutralität. "Mit dem Wandel von der C- zur W-Besoldung wurde die Grundbesoldung abgesenkt, um Mittel für Leistungsbezüge zu gewinnen", erläuterte der DHV-Präsident. "Mit den Reparaturnovellen zur W-Besoldung werden nunmehr wieder umgekehrt aus Leistungsbezügen die Mittel für die zu erhöhende Grundbesoldung generiert. Damit macht sich eine Hochschulpolitik, die auf Leistungshonorierung setzt, unglaubwürdig."
Vor diesem Hintergrund fordere der DHV Bund und Länder auf, zusätzliche Mittel für die Besoldung von Professoren zur Verfügung zu stellen. In der Vergangenheit zugesagte und erworbene Leistungsbezüge müssten als Leistungsbezüge erhalten bleiben und dürften nicht ganz oder teilweise in Grundbesoldung umgewandelt werden. Insbesondere dürfe die bei den bisherigen Reformbestrebungen vernachlässigte Vergütung von W1-Professuren bei den Reformen nicht weiter ausgespart bleiben. Das W1-Grundgehalt müsse proportional zur W2-Grundbesoldung angehoben werden. Ebenso sollten Juniorprofessoren in allen Bundesländern in den Genuss von Leistungszulagen gelangen können. "Eine "Bildungsrepublik" darf junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nicht vor den Kopf stoßen. Bei bundesweit maximal 1.200 Stellen für Juniorprofessoren bleibt der finanzielle Mehraufwand für eine verbesserte Besoldung im Übrigen überschaubar", konstatierte Kempen.
Um im globalen Wettbewerb um die besten Köpfe konkurrenzfähig zu bleiben, müsse der Vergaberahmen für Leistungsbezüge nach oben geöffnet werden, indem auch Möglichkeiten geschaffen würden, die für Leistungsbezüge zur Verfügung stehenden Mittel aus Stiftungsmitteln oder anderen Haushaltspositionen aufzustocken. Wettbewerbsfähigkeit bedeute auch, die Ungleichgewichte zwischen universitären und außeruniversitären Einrichtungen zu beheben. "Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sind auf demselben Niveau mit Personalmitteln für Wissenschaftler auszustatten", so Kempen, der von Bund und Ländern verlangte, die jährlich an jeder deutschen Universität gezahlten Bezüge, getrennt nach Grundgehalt und Leistungsbezügen, zu veröffentlichen.
Keine Kommentare vorhanden