Dr. Eva-Maria Stange: "Gut ausgebildete ausländische Absolventen im Freistaat halten"

"Der Freistaat ist gut beraten, die Türen seiner Hochschulen für ausländische Studierende weit zu öffnen ", sagte Sachsens Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange heute zu den vom Statistischen Landesamt veröffentlichten Zahlen zum Zuwachs an ausländischen Studierenden. Aus eigener Kraft sei der Freistaat nicht in der Lage, den Ersatz- und Zusatzbedarf an Akademikern und Akademikerinnen sowohl bei Ingenieuren als auch bei Ärzten, Lehrern oder Wissenschaftlern in den kommenden Jahren zu sichern.

14.11.2008 Sachsen Pressemeldung Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Wenn ausländische Studierende den Weg nach Sachsen gefunden hätten, käme es vor allem darauf an, die arbeitsrechtlichen Bedingungen so zu gestalten, "dass die gut ausgebildeten Absolventen dann auch auf dem sächsischen Arbeitsmarkt Fuß fassen können." Bisher seien beispielsweise die Arbeitsmöglichkeiten für die Dauer der Arbeitssuche bis ein Jahr nach Studienabschluss auf 90 ganze oder 180 halbe Tage begrenzt, dies reiche aber oftmals nicht aus (i). Diese Regelung müsse dringend auf den Prüfstand. "Gut ausgebildete junge Leute müssen wir im Land halten, denn sie werden hier dringend gebraucht", so Ministerin Dr. Stange.

Das Statistische Landesamt hatte zuvor mitgeteilt, dass im Wintersemester 2007/08 rund 10.115 ausländische Studierende an Sachsens Hochschulen eingeschrieben waren, 1998/99 waren es noch 4.242. Besonders beliebt: Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (etwa 2.700 Studierende), gefolgt von Ingenieurwissenschaften (etwa 2.300 Studierende), hier vor allem die Studiengänge Maschinenbau, Elektrotechnik und Bauingenieurwesen, den Sprach- und Kulturwissenschaften (ca. 2.000 Studierende) und Mathematik/Naturwissenschaften (ca. 1.800 Studierende).

(i) Bisher kann die Aufenthaltserlaubnis für ausländische HochschulabsolventInnen, die ihr Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben, zur Suche nach einem diesen Abschluss angemessenen Arbeitsplatz für bis zu einem Jahr verlängert werden. Innerhalb dieses Jahres dürfen ausländische HochschulabsolventInnen bis zu 90 volle/ 180 halbe Tage genehmigungsfrei einer Beschäftigung nachgehen, die nicht ihrem Abschluss angemessen ist.


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