Fakultätenbildung
Ab dem Sommersemester 2005 sollen die HWP - Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik und die beiden Fachbereiche Wirtschaftswissenschaften und Sozialwis-senschaften der Universität Hamburg die neue Fakultät Wirtschafts- und Sozialwis-senschaften unter dem Dach der Universität bilden. Die weitgehend eigenständige Fakultät soll eine professionelle Leitung erhalten. Der Senat hat heute den Entwurf des Gesetzes zur Bildung der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Uni-versität Hamburg (WiSoG) verabschiedet und der Bürgerschaft zur Beratung vorgelegt.
02.11.2004 Hamburg Pressemeldung Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung Hansestadt HamburgWissenschaftssenator Jörg Dräger, Ph.D.: "Die Gründung der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ist ein wesentlicher Schritt der Hamburger Hochschulreform. Die neue Fakultät ist einerseits groß genug, um weitgehend eigenständig zu agieren und andererseits klein genug, um entscheidungsfähig und innovationsfreudig zu sein. Die neue Fakultät WiSo wird dazu beitragen, die Qualität von Forschung und Lehre in den Wirtschafts- und Sozial-wissenschaften in Hamburg weiter zu verbessern."
Auf der Grundlage der Leitlinienentscheidung des Hamburger Senats zur Hochschulreform vom 17. Juni 2003 sind in einem breit angelegten, extern geleiteten Moderationsverfahren mit allen Beteiligten Vorschläge zum Profil und zur zukünftigen Struktur der neuen Fakultät entwickelt worden. Der Senat hat im vorliegenden Gesetzentwurf die Vorschläge des Mode-rationsverfahrens im Wesentlichen aufgegriffen. Der Gesetzentwurf legt für eine zeitlich definierte Gründungsphase den organisatorischen Rahmen fest, der erforderlich ist, um eine integrative Entwicklung der neuen Fakultät aus den bisher existierenden drei unterschiedli-chen Organisationseinheiten zu gewährleisten. Nach Ablauf der Gründungsphase gelten die allgemeinen Bestimmungen des Hamburgischen Hochschulgesetzes, wobei das bisherige Profil der HWP in der Lehre und bei der Zusammensetzung der Studierenden berücksichtigt werden soll.
Die neu zu bildende Fakultät Wirtschafts und Sozialwissenschaften soll zunächst aus drei Departments bestehen, die der ehemaligen HWP sowie den beteiligten beiden Fachberei-chen der Universität entsprechen. Die Departments nehmen die bisherigen Aufgaben der HWP und der Fachbereiche Wirtschaftswissenschaften und Sozialwissenschaften in Studium und Lehre wahr.
Die Entwicklung des neuen Studienangebots der Fakultät koordinieren das Gründungsdeka-nat und der Gründungsfakultätsrat. Ziel ist, das bestehende Studienangebot baldmöglichst auf das Bachelor-Master-System umzustellen und neue innovative und interdisziplinäre Studienangebote und Forschungsschwerpunkte zu entwickeln.
Die Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften erhält eine professionelle Führung, die aus einem Gründungsdekan, drei Prodekanen und einem hauptamtlichen Geschäftsführer bestehen wird. Die Verwaltung der Fakultät wird aus den bisherigen Verwaltungen der bei-den betroffenen Fachbereiche der Universität und wesentlichen Teilen der Verwaltung der HWP gebildet werden.
Für die Gründungsphase bis spätestens zum Beginn des Wintersemesters 2008/2009) schreibt das Gesetz verbindlich vor, dass die besonderen Zugangsmöglichkeiten der HWP für Studienbewerber ohne Abitur erhalten bleiben. Die Regelung im Weiteren wird von der Fakultät nach den allgemeinen Bestimmungen zu treffen sein, wobei grundsätzlich die Be-deutung des Hochschulzugangs ohne Abitur erhalten bleiben soll.
Senator Dräger, Ph.D.: "Ich möchte allen Beteiligten dafür danken, dass sie im breit angelegten Moderationsverfahren gemeinsam einen gangbaren Weg für die Bildung der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften entwickelt haben. Jetzt kommt es darauf an, dass alle drei Partner ihre Stärken vereinen, um eine Fakultät zu schaffen, die mehr ist als die Summe ihrer Teile. Im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms wird der Senat den Auf-bau einer profilierten Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften auf dem Campus Von-Melle-Park unterstützen." Der Senat wird den Gesetzentwurf nun mehr der Bürgerschaft zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.
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