Finanzierung- und Planungssicherheit für die Charité

Zur Lage der Berliner Universitätsmedizin und zum angekündigten Warnstreik der Ärztinnen und Ärzte erklärt der Senator für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Dr. Thomas Flierl: Die für den 5. August angekündigten Proteste der Ärztinnen und Ärzte der Charité machen deutlich, dass sich die Berliner Universitätsmedizin nicht auf Dauer mit einem tariflosen Zustand abfinden darf. Die Ärztinnen und Ärzte haben ebenso wie alle anderen Beschäftigten Anspruch auf eine verlässliche und berechenbare Regelung ihrer Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen. Ich appelliere daher an die Tarifpartner, die begonnenen Verhandlungen fortzusetzen und zu einem Abschluss zu kommen, der allen Beschäftigten Sicherheit gibt und für die Charité eine zentrale Grundlage für die dringend erforderliche Sanierung bis 2010 schafft.

04.08.2005 Berlin Pressemeldung Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur Berlin (bis 11/06)

Eine erfolgreiche Entwicklung der Charité setzt die engagierte Mitarbeit aller Berufsgruppen voraus: ärztliches und wissenschaftliches Personal ebenso wie medizinisch-technisches, Pflege- und Verwaltungspersonal. Ich erwarte daher, dass die notwendige Reduzierung der Personalkosten ein Höchstmaß an sozialer Symmetrie gewährleistet. In diesem Zusammenhang darf auch einer Diskussion darüber nicht ausgewichen werden, welchen Beitrag die außertariflich bezahlten Führungskräfte der Charité und die Chefärztinnen und Chefärzte, die in erheblichem Umfang über ihre Tätigkeit an der Charité Nebeneinkünfte erzielen, leisten sollen. Ich werde eine Neugestaltung der Chefarztverträge an der Charité vorbereiten, die die Privatliquidation von Krankenversorgungsleistungen durch eine leistungsorientierte Vergütung ersetzt.

Der Vorstand der Charité beziffert den Ergebnisverbesserungsbedarf der Berliner Universitätsmedizin bis 2010 (im Bezug auf 2004) auf 246 Mio. Euro. Davon sind 65 Mio. Euro auf die Reduzierung des Landeszuschusses für Forschung und Lehre zurückzuführen, da ein Teil der beschlossenen Absenkung um 98 Mio. Euro schon als erbracht gilt. Der Berliner Senat gibt der Charité mit der verbindlichen Festlegung des Landeszuschusses eine weitreichende Finanzierungs- und Planungssicherheit bis 2009. Ich bin überzeugt, dass die Leistungsfähigkeit und Exzellenz der Berliner Universitätsmedizin unter diesen Bedingungen, die einen Vergleich mit der Förderung der Universitätsmedizin anderer Länder nicht zu scheuen brauchen, gesichert und weiter ausgebaut werden kann.

Zum überwiegenden Teil ist die prekäre Lage der Charité aber eine Folge der Neuordnung der Krankenhausfinanzierung durch Einführung des DRG-Systems, das die Universitätsklinika aufgrund des hohen Anteils schwerst kranker und lang liegender Patientinnen und Patienten einem besonderen Kostendruck aussetzt. Hierfür ist der Bundesgesetzgeber verantwortlich. Das Land Berlin kann nicht mit seinem Landeszuschuss für Forschung und Lehre die Risiken des neuen Krankenhausfinanzierungssystems auffangen - dies ist schon aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen. Als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Charité werde ich aber den Vorstand mit allen Kräften unterstützen, die Herausforderung des neuen DRG-Systems zu meistern. Für den 19. August habe ich eine Klausurtagung des Aufsichtsrats angesetzt, in der der Vorstand sein Konzept für eine Anpassung und Weiterentwicklung des Unternehmenskonzepts der Charité an die neuen Rahmenbedingungen vorlegen soll.

Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung und Sanierung der Charité werden an die aktuellen Herausforderungen der Universitätsmedizin angepasst. Die Koalitionsfraktionen werden in Kürze einen Entwurf für ein neues Universitätsmedizingesetz ins Abgeordnetenhaus einbringen. Das Gesetz wird die Reorganisation der Charité durch Bildung von Zentren ermöglichen und die Partizipation der Beschäftigten und Studierenden stärken.


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