Hamburg

Forschungs- und Wissenschaftsstiftung Hamburg nimmt Gestalt an

Am 1. April 2009 hat die Hamburgische Bürgerschaft die Forschungs- und Wissenschaftsstiftung Hamburg ins Leben gerufen, um exzellente Forschungsvorhaben gezielt und qualitätsorientiert fördern zu können. Nach dem Abschluss der notwendigen Vorarbeiten hat der Senat nun den Gründungsvorstand und Mitglieder des Kuratoriums bestellt. Wissenschaftssenatorin Dr. Herlind Gundelach hat die Personalien heute bekannt gegeben und gemeinsam mit dem neuen Vorstand die nächsten Arbeitsschritte der Stiftung vorgestellt. Nach Festlegung der Förderrichtlinien und Verfahren wird die Stiftung erstmals in 2011 Vorhaben der Hamburger Hochschulen und ihrer Partner fördern.

10.09.2010 Pressemeldung Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung Hansestadt Hamburg

Der erste Vorstand der Stiftung und damit Gründungsvorstand ist Dr. Carsten Klein (44). Der promovierte Philosoph hat Physik, Philosophie und Wirtschaftswissenschaften studiert und war mehrere Jahre als Wissenschaftler und Lehrbeauftragter tätig, bevor er vor sieben Jahren in das Wissenschaftsmanagement gewechselt ist und in namhaften großen Wissenschaftsorganisationen und Fördereinrichtungen gearbeitet hat. Herr Klein wird hauptamtlich in der Stiftung beschäftigt sein und ihre Geschäfte führen. Er nimmt seine Arbeit zum 4. Oktober 2010 auf. (Kurzlebenslauf Dr. Klein siehe Anlage 1)

Für das Kuratorium der Stiftung, das aus 11 Mitgliedern besteht und vom Präses der Behörde für Wissenschaft und Forschung geleitet wird, konnten ausgewiesene Persönlichkeiten aus der Wissenschaft und der Wirtschaft gewonnen werden. Unter den fünf Wissenschaftler/innen und zwei Wirtschaftsvertretern, die vom Senat für zunächst vier Jahre bestellt wurden, befinden sich z.B. die Generalsekretärin der Max-Planck-Gesellschaft, Dr. Barbara Bludau, sowie der Vorstandsvorsitzende der Airbus Deutschland GmbH, Dr. Gerald Weber.

Drei weitere Kura­toriumsmitglieder kommen aus dem Bereich der Politik und werden von der Bürgerschaft noch gewählt. Eine Kurzdarstellung der bisher bestellten Kuratoriumsmitglieder ist der Anlage 2 zu entnehmen.

Das Kuratorium beschließt über alle Angelegenheiten, die für die Stiftung von Bedeutung sind, z.B. den Wirtschaftsplan, die Jahresrechnung und den Jahresbericht (Geschäftsbericht), die Grundsätze für die Verwaltung des Stiftungsvermögens sowie die Förderrichtlinien und Vergaberichtlinien der Stiftung. Die konstituierenden Sitzungen des Kuratoriums und des Vergabeausschusses der Stiftung mit ersten Förderentscheidungen werden noch in diesem Jahr sattfinden. Der Vergabeausschuss, der vom Kuratorium in seiner ersten Sitzung bestellt werden wird, entscheidet über die Vergabe von Zuwendungen entlang der vom Kuratorium festgelegten Förderrichtlinien und Verfahren. Er besteht aus fünf Wissenschaftlern und einem Wirtschaftsvertreter sowie dem Vorstand der Stiftung.

Dr. Herlind Gundelach, Senatorin für Wissenschaft und Forschung: "Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, mit Dr. Carsten Klein eine junge, dynamische Persönlichkeit für die Position des Gründungsvorstands zu gewinnen. Herr Dr. Klein hat ausgewiesene langjährige Erfahrungen in der Forschung sowie im deutschen Wissenschaftssystem und kennt sich im Stiftungsgeschäft aus. Er entspricht in besonderem Maße den Anforderungen, die wir an den Stiftungsvorstand stellen. Dass wir für das Kuratorium so hochrangige Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Wirtschaft gewinnen konnten, macht mich stolz. Es zeigt mir, dass wir mit unserer Stiftung den richtigen Weg gewählt haben. Jetzt gilt es, unverzüglich die Förder- und Vergaberichtlinien festzulegen, damit die Stiftung in ihre aktive Phase treten kann."

Gründungsvorstand Dr. Carsten Klein: "Der Aufgabe, die Forschungs- und Wissenschaftsstiftung Hamburg als Gründungsvorstand aufzubauen, sehe ich mit großer Vorfreude entgegen. Diese Position hat mich besonders gereizt, weil ich in der Stiftung ein hervorragendes Instrument sehe, um flexibel auf die Bedürfnisse der Hamburger Hochschulen zu reagieren und exzellente Forschungsvorhaben anzustoßen und zu fördern. Ich hoffe, dass ich hier meine Erfahrungen in deutschen Wissenschaftsorganisationen und im Stiftungswesen einbringen kann."

Mit der "Stiftung zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung in Hamburg – Wissenschaftsstiftung Hamburg – gegründet 2009" (Langform) oder "Forschungs- und Wissenschaftsstiftung Hamburg" (Kurzform) verfolgt der Senat das Ziel, die Position Hamburgs als Forschungsstandort weiter zu verbessern und insbesondere die Forschung der Hochschulen und ihrer Kooperationspartner zu stärken. Die Stiftung wird nicht selbst Forschung betreiben, sondern ausschließlich Forschung der Hamburger Hochschulen und ihrer Partner durch projektbezogene Zuschüsse fördern. Unterstützt werden zeitlich befristete Projekte auf Grund öffentlicher Ausschreibungen und externer Begutachtung.

Die Stiftung wird erstmals im Jahr 2011 aktiv Vorhaben fördern. Eine sofortige Antragstellung bei der Stiftung ist noch nicht möglich, da das Kuratorium zuvor noch die Förderrichtlinien und Förderprogramme beschließen muss. Die Förderleitlinien werden voraussichtlich Ende 2010/Anfang 2011 festgelegt.

Antragsberechtigt sind die Hamburger Hochschulen. Diese können Anträge auch in Kooperation mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen und anderen öffentlichen Einrichtungen (z.B. Museen, Schulen) sowie Partnern aus der Wirtschaft einreichen. Die Antragstellung erfolgt nach Ausschreibung der Förderlinie über die Präsidien der Hochschulen. Eine direkte Antragstellung von Einzelpersonen oder Einrichtungen, die keine Hamburger Hochschulen sind, ist nicht vorgesehen. Ausnahmen sind ggf. den konkreten Ausschreibungen zu entnehmen.

Die Stiftung entscheidet über die Förderung ausschließlich nach wissenschaftlichen Qualitätskriterien. In einem wissenschaftsgeleiteten Begutachtungsprozess (peer review) werden die besten Anträge im Wettbewerb ausgewählt. Fachlich ist die Förderung durch die Stiftung nicht auf bestimmte Disziplinen beschränkt. For­schung im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften soll ebenso gefördert werden wie Forschung in den Ingenieur- und Naturwissenschaften oder in anderen Fächern.

Anwendungsorientierte Forschung wird gefördert, sofern sie im vorwettbewerblichen Bereich eine Ver­bindung zwischen Grundlagenforschung und Anwendung herstellt. Patentverwertung oder reiner Technologietransfer werden nicht gefördert, hierfür gibt es in Hamburg andere Einrichtungen, wie z.B. die Innovationsstiftung. Über die Forschungsschwerpunkte und Förderprogramme entscheiden die Gremien der Stif­tung autonom, um politisch unabhängig auf die Bedarfe der Hamburger Wissenschaft reagieren zu können. Im Laufe des Jahres 2011 wird zudem die Förderung der Landesexzellenz­initiative Hamburg auf die Stiftung übergehen.


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