Nordrhein-Westfalen

Freiheit der Wissenschaft und Stiftungsprofessuren widersprechen sich nicht

Zu dem am 11.07.2011 vorgelegten Landesrechnungshofbericht erklärt die Wissenschaftsministerin des Landes Nordrhein-Westfalen, Svenja Schulze:

12.07.2011 Pressemeldung Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Zusammenarbeit zwischen unseren Hochschulen und der Wirtschaft ist und bleibt wichtig. Insbesondere zur Finanzierung innovativer Entwicklungen sind Stiftungsprofessuren ein gutes und hilfreiches Instrument von dem beide Seiten profitieren.

Zu einer Beeinträchtigung der Wissenschaftsfreiheit durch unzulässige Einflussnahmen des Stifters darf es jedoch weder im Verfahren zur Besetzung der Stiftungsprofessur noch bei der Auswahl von Forschungsthemen oder bei Entscheidungen über Lehrangebote der Stiftungsprofessur kommen.

Hier sind Offenheit und Transparenz geboten, denn Freiheit der Wissenschaft und Stiftungsprofessuren müssen sich nicht widersprechen.

Wir werden deshalb im Rahmen der anstehenden Novellierung des Hochschulgesetzes prüfen, inwieweit Präzisierungen der Regelungen zum Berufungsverfahren bei Stiftungsprofessuren sinnvoll sind.

Ich begrüße es deshalb auch ausdrücklich, dass sich bereits jetzt zahlreiche Hochschulen den Bewertungen des Landesrechnungshofs angeschlossen haben und den Vorschlägen des LRH gefolgt sind.


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