Gemeinsame Erklärung des Präsidiums der Universität, des Vorsitzenden des Hochschulrats und des Senators für Wissenschaft und Gesundheit zur Entwicklung der Universität Hamburg
Die Kontroverse über die Entwicklungsperspektiven der Geistes- und Kulturwissenschaften der Universität Hamburg schadet der Stadt und der Universität, verunsichert wichtige Teilbereiche der Universität und verdrängt den grundsätzlichen Konsens über wichtige Ziele der Universitätsentwicklung. Präsidium, Hochschulratsvorsitzender und Behörde für Wissenschaft und Gesundheit sehen sich dadurch veranlasst, in einer gemeinsamen Erklärung Positionen klarzustellen und dadurch unbegründete Befürchtungen auszuräumen. Die Universität Hamburg verwirklicht in Zusammenarbeit mit der Behörde für Wissenschaft und Gesundheit tief greifende Reformen insbesondere durch die Einführung gestufter, besser betreuter Bachelor-Master-Studiengänge, die Bildung von Fakultäten und die Neugestaltung der Personalstruktur. Universität und Behörde setzen dabei die von Senat und Bürgerschaft beschlossene Budgetkonstanz voraus und streben die Stärkung von Exzellenzberei-chen und Schwerpunkten an. Um die Betreuung der Studierenden zu verbessern, eine wettbewerbsfähige Ausstattung der Professuren sicherzustellen und den Anforderungen des Arbeitsmarktes Rechnung zu tragen, müssen auch Umschichtungen zwischen den Fächern ermöglicht werden.
28.10.2004 Hamburg Pressemeldung Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung Hansestadt HamburgMit seinen Leitlinien für die Entwicklung der Hamburger Hochschulen hat der Senat der Frei-en und Hansestadt Hamburg Rahmenbedingungen definiert, die der Universität für alle Fä-chergruppen autonome Gestaltungsmöglichkeiten belassen. Das gilt auch für die Geistes- und Kulturwissenschaften. Dieser Gestaltungsspielraum wird durch den Struktur- und Ent-wicklungsplan der Universität ausgefüllt, den der Hochschulrat auf Vorschlag des Präsidiums beschließt. Leitende Kriterien sind dabei gemeinsam entwickelte Anforderungen an Absolventenzahlen, Betreuungsintensität, Ausstattung und Qualitätsstandards in der Lehre ebenso wie das besondere Profil der Universität Hamburg und die Zielsetzung einer Forschungsuni-versität in der Spitzengruppe deutscher Universitäten. Neben den quantitativen Aspekten sind wissenschaftliche Qualitätskriterien wesentliche Entscheidungsgrundlage für den Hochschulrat, der alle Planungsgrundlagen überprüfen und bewerten wird. Die zukünftige Personalstruktur und damit die Zahl der Professuren an der Universität Ham-burg insgesamt und in den einzelnen Fakultäten werden erst nach der Verabschiedung des Struktur- und Entwicklungsplans feststehen. Die in der Presse berichteten Zahlen von Pro-fessuren in den einzelnen Fakultäten sind deswegen keine bindenden Vorgaben der Behör-de, können es nicht sein und waren auch nie als solche gemeint. Das HIS-Gutachten hat - mit dem Ziel der Bestimmung des künftige Flächenbedarfs der Universität - vielmehr berechnet, über welche Stellenausstattung die verschiedenen Fächergruppen unter den angenommenen Bedingungen mindestens verfügen müssen, um die aus den Vorgaben abgeleite-te Lehrnachfrage abzudecken. Die Berechnung ergibt, dass ein erheblicher Teil des gegen-wärtigen Stellenbestandes der Universität für Profil bildende Entscheidungen der Universität im Rahmen der Struktur- und Entwicklungsplanung zur Verfügung steht. Im Rahmen dieses Stellenbestandes können die gemeinsam verfolgten Reformziele und eine Profil stärkende und Exzellenz fördernde Entwicklung aller Fächergruppen verwirklicht werden. Das Präsidi-um wird auf dieser Grundlage den ersten Entwurf eines Struktur- und Entwicklungsplans überarbeiten und wird ihn unter Berücksichtigung weiterführender Fragen und Anregungen des Hochschulrates im ersten Quartal 2005 dem Hochschulrat zur abschließenden Beratung und Entscheidung vorlegen.
Präsidium und BWG halten den dargestellten Rahmen für geeignet, die Grundlage für eine weitere Verbesserung der Stellung der Universität unter den deutschen und europäischen Universitäten bis zum Jahre 2012 zu bilden und autonome Gestaltungsmöglichkeiten für alle Fächergruppen zu eröffnen. Gemeinsame Zielsetzungen von Präsidium und BWG beziehen sich insbesondere auf folgende Reformziele:
Zulassungszahlen für Bachelor-Studiengänge - Betreuung verbessern
Die in den Leitlinien des Senats insgesamt festgelegte Reduktion der Studienanfängerzahlen entspricht den der Universität in der Vergangenheit abgeforderten Stellenstreichungen bei gleichzeitiger Verbesserung der Betreuungsrelation und der Chancen auf einen erfolgreichen Studienabschluss. Präsidium und BWG halten diese Konsequenz für notwendig. Die für die Geistes- und Kulturwissenschaften politisch gewollte weitergehende Reduzierung der Stu-dienanfängerzahl hält das Präsidium für falsch, legt ihn aber als von der Politik zu verantwortende Vorgabe der Struktur- und Entwicklungsplanung zu Grunde. Die in der Leitlinie festgelegten Zielzahlen werden 2006/07 überprüft.
Für Master-Studiengänge angemessene Studienplatzkapazitäten vorsehen
Durch den Struktur- und Entwicklungsplan wird die Universität den für international attraktive Master-Studiengänge erforderlichen Anteil der Lehrkapazität festlegen. Dabei berücksichtigt sie die Potenziale der Exzellenzbereiche und Schwerpunkte, die für das Bachelor-Studium benötigten Ressourcen sowie als Mindestgröße die der Zielprojektion 2012 zu Grunde gelegten Master-Kapazitäten.
Höchste Qualität der Bachelor- und Masterabschlüsse gewährleisten
Bei der Einführung und Ausgestaltung der Bachelor- und Master-Studiengänge orientiert sich die Universität an höchsten europäischen und internationalen Standards. Sie sorgt für die Akkreditierung der Studiengänge durch Agenturen, die sich an den anspruchsvollsten Maßstäben ausrichten.
Studienbedingungen und Betreuung der Studierenden verbessern
Die angestrebte Verbesserung des Studienerfolgs setzt eine deutliche Verbesserung der Studienbedingungen und der Betreuungsintensität, eine wirksame Studienreform und eine Veränderung der Zulassungsregelungen voraus. Präsidium und BWG haben sich grundsätzlich über eine fachspezifisch differenzierte Verbesserung der Betreuungsrelationen für die künftigen Bachelor-/Master-Studiengänge verständigt. In der ZLV 2005 legen sie diese Ver-änderungen für die einzelnen Fächergruppen gemeinsam fest
Personalstruktur wettbewerbsfähig gestalten
Präsidium und BWG sind sich einig, dass die von der Universität in den letzten Jahren unter finanziell schwierigen Bedingungen bereits vollzogene Veränderung der Personalstruktur konsequent fortgeführt werden muss. Die Universität muss für exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ebenso wie für hervorragenden Nachwuchs gleichermaßen attraktiv sein. Dazu sind die Professuren in allen Fächern wettbewerbsfähig auszustatten. Eine fachspezifisch differenzierte Vermehrung der Stellen für die Promotionsförderung ist ebenso notwendig wie eine Verbesserung der Ausstattung mit Stellen für Lehraufgaben und wissenschaftliche Dienstleistungen sowie für Servicefunktionen in Bibliotheken, Technik, Laboren und Verwaltung. Bei gleich bleibendem Personalbudget erfordert dies eine entsprechende Umwandlung von Professuren. Der Struktur- und Entwicklungsplan der Universität wird die Personal- und Ausstattungsstruktur den fach- und profilspezifischen Anforderungen in Lehre und Forschung entsprechend und auf der Grundlage eines Vergleichs mit leistungsstarken Universitäten gestalten.
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