GEW Hessen empört über Verfahren und harte Urteile

"Die Verhandlung vor dem Marburger Amtsgericht führte zu skandalösen Urteilen", so das Fazit der stellvertretenden Landesvorsitzenden der GEW Hessen Carmen Ludwig, die als Prozessbeobachterin vor Ort war.

28.08.2007 Hessen Pressemeldung GEW Hessen

Die drei Studierenden der Universität Marburg, Lena Behrendes, Max Fuhrmann und Philipp Ramezani waren wegen Nötigung und Freiheitsberaubung zu Bewährungsstrafen zwischen vier und sechs Monaten sowie jeweils zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden.

Richter Taszis präsentierte sich in seinen Urteilen als Hardliner, der Exempel statuieren will. Dafür spricht auch, dass er das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß erneut bei weitem überschritten hat. Alle drei Studierenden wären demnach vorbestraft.
"Der Richter war offensichtlich voreingenommen und hat jedes Augenmaß verloren. Die Unverhältnismäßigkeit und bewusst überzogene Härte der Urteile haben unsere Befürchtungen weit übertroffen. Mit diesen Entscheidungen werden Studierende, die ihren Protest mit friedlichen Mitteln in die Öffentlichkeit getragen haben, kriminalisiert und zu Straftätern gestempelt", kritisiert Ludwig empört die Urteile.
Die GEW Hessen geht davon aus, dass die Urteile nicht rechtskräftig werden "Wir begrüßen, dass die Studierenden in Berufung gehen werden. Wir stehen dabei weiter hinter ihnen."

Gegen den Richter wurde gestern vor Ort von über 20 Personen eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Präsidenten des Landgerichts Marburg gestellt. Die Gewährleistung der Öffentlichkeit des Verfahrens war erneut nur sehr eingeschränkt gegeben. "Der Richter bestand darauf, in einem Sitzungssaal zu tagen, in dem nur 35 Personen Platz haben, obwohl es scheinbar möglich gewesen wäre, in einen anderen Sitzungssaal umzuziehen", erläutert Ludwig, die zu den Einreichenden der Dienstaufsichtsbeschwerde gehört. Die Mehrheit der Anwesenden musste draußen bleiben.

Ludwig erklärte abschließend, die GEW Hessen werde die Studierenden auch künftig weiter aktiv in ihrem Kampf gegen die verfassungswidrigen Studiengebühren unterstützen. In diesem Zusammenhang wies sie noch einmal auf den von der Bildungsgewerkschaft initiierten Rechtshilfefonds hin, mit dem die von den Strafverfahren betroffenen Studierenden unterstützt werden sollen.

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