GEW: Marktideologen und Banken wird es freuen!
Die GEW Niedersachsen bedauert, dass das Bundesverfassungsgericht das bislang geltende Verbot von Studiengebühren für nichtig erklärt hat. Das Urteil macht den Weg frei für die weitere Privatisierung von Bildungskosten und damit für die Revision wesentlicher Ergebnisse der Bildungsreformperiode. Die Niedersächsische Landesregierung hat sich zum Vorreiter dieser Tendenz gemacht.
26.01.2005 Pressemeldung GEW NiedersachsenStudieren nützt nicht allein den Studierenden sondern auch der Gesellschaft insgesamt. Der Richterspruch stärkt hingegen die Kräfte, die Bildung weniger als öffentliches Gut für alle und mehr als zu erwerbende und bezahlende Dienstleistung behandelt sehen wollen.
In Deutschland wirken sich wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten bereits stärker als in anderen Ländern auf die Bildungsbeteiligung aus. Die Zahl der Hochschulabsolventen ist insgesamt zu niedrig. Dass durch Studiengebühren wirksam gegenzusteuern ist, kann nur glauben, wer die marktradikale Ideologie für bare Münze nimmt.
Studiengebühren werden nicht eingeführt, um Chancengleichheit zu fördern. Sie verdanken sich der vorherrschenden Rotstift- und Umverteilungspolitik zu Lasten der ohnehin Belasteten. Profitieren werden insbesondere Kreditinstitute, denen ein zusätzlicher Markt eröffnet wird.
Die GEW bekräftigt ihre Ablehnung von Studiengebühren und fordert eine Bildungsfinanzierung, die am gesellschaftlichen Nutzen und an sozialem Ausgleich orientiert ist.
Verantwortlich: Richard Lauenstein
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