HRK fordert Sicherung der Bundesmittel durch Zweckbindung
Am kommenden Freitag (1. Februar) steht die geplante Änderung des "Entflechtungsgesetzes" auf der Tagesordnung des Bundesrats. Mit dem Gesetz wurden 2006 die Konsequenzen aus dem Wegfall von Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern, darunter der Hochschulbau, geregelt. Der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Professor Dr. Horst Hippler, sagte dazu heute in Bonn:
29.01.2013 Pressemeldung Hochschulrektorenkonferenz"Die Hochschulen müssen wissen, mit welchen Mitteln sie langfristig für Instandhaltung und Ausbau ihrer Gebäude rechnen können. Es liegt auf der Hand, dass dazu eine gesicherte Bundesfinanzierung erforderlich ist. Anders werden Sanierung und Modernisierung des zum Teil erkennbar maroden Bestands und der zusätzliche Bedarf durch die auch künftig hohen Studierendenzahlen nicht zu bewältigen sein.
Angesichts der Kostenentwicklung und des hohen Nachholbedarfs bei den Sanierungs- und Bauprojekten ist die Forderung der Länder nach einer Aufstockung des Bundesanteils mehr als berechtigt. Allerdings muss dies mit einer Zweckbindung der Mittel gekoppelt sein. Es muss verhindert werden, dass die Bundesmittel in den Landeshaushalten versickern, sich die baulichen Bedingungen für Lernen und Forschen weiter verschlechtern.
Deshalb fordern die Hochschulen, mit der nun anstehenden Änderung des "Entflechtungsgesetzes" die Bundesmittel für den Hochschulbau schon jetzt – und nicht erst durch jährlich neu zu verhandelnde Gesetzesanpassungen – aufzustocken und bis 2019 zu sichern."
Das Entflechtungsgesetz sieht vor, dass der Bund den Ländern bis zum Jahre 2019 jährliche Kompensationsmittel zur Verfügung stellt. Bis Ende 2013 sind die Mittel in Höhe von 695.000.000 Euro festgeschrieben. Sie sind bis dahin zweckgebunden, von den Ländern also für die Finanzierung des Aus- und Neubaus von Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken einzusetzen.
Nachdem die Festschreibung der Höhe der Mittel sowie die Zweckbindung Ende 2013 ausläuft, hat die Bundesregierung nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach den Ländern für das Jahr 2014 der bislang geleistete Betrag in Höhe von 695 Millionen Euro unverändert zur Verfügung gestellt werden soll. In der Vorlage für kommenden Freitag empfehlen die Ausschüsse des Bundesrates den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, sich für eine Aufstockung der vom Bund zu leistenden Kompensationsmittel auf 900 Millionen Euro auszusprechen.
Keine Kommentare vorhanden