HRK-Mitgliederversammlung fordert "Institutionelles Qualitätsaudit" für Hochschulen
Die Hochschulleitungen haben gestern in Köln die Forderung bekräftigt, dass das Akkreditierungssystem in Deutschland deutlich weiterentwickelt werden muss. Neben hohem Aufwand und Kosten wird derzeit durch Anrufung des Bundesverfassungsgerichts in Frage gestellt, ob die derzeitigen landesrechtlichen Regelungen zur Akkreditierung zumindest in Nordrhein-Westfalen verfassungskonform sind.
24.11.2010 Pressemeldung HochschulrektorenkonferenzDie Hochschulrektorenkonferenz (HRK) fordert ein "Institutionelles Audit", das beurteilt, ob die Strukturen und Prozesse einer Hochschule geeignet sind, die von ihr selbst gesteckten Qualitätsziele in Lehre und Studium zu erreichen. Die Agenturen haben dann die Aufgabe, die Hochschulen bei der Qualitätsentwicklung zu beraten. Das Qualitätsaudit geht damit über das Abprüfen von Mindeststandards hinaus.
"Die ersten Schritte auf dem Weg zu dem neuen Verfahren dienen der Verschlankung der Systemakkreditierung, die die Mitgliederversammlung diskutiert und an den Akkreditierungsrat weiter gegeben hat", sagte HRK-Präsidentin Prof. Dr. Margret Wintermantel heute vor der Presse in Berlin.
"Die ´Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland´ muss in einem so reformierten System der Qualitätssicherung eine wichtige Rolle übernehmen", so Wintermantel. "Wir benötigen ein Expertengremium, das die Koordinierung und das Monitoring des Systems übernimmt und die Mitwirkung der Stakeholder sicherstellt."
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