Juristische Fakultät unterliegt vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht

An der TU Dresden werden keine Erstsemester für den rechtswissenschaftlichen Studiengang immatrikuliert. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) ist mit Beschluss vom 16.09.2004 der Beschwerde des Freistaates Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst und die TU Dresden, gefolgt und kippt damit den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden. Das Sächsische OVG kam zu der Ansicht, dass der Rechtsstreit der Klärung im Hauptsacheverfahren bedarf und dass kein unwiederbringlicher Rechtsverlust für die Juristische Fakultät ersichtlich ist. Der Beschluss ist unanfechtbar.

17.09.2004 Sachsen Pressemeldung Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Die TU Dresden wird daher zum Wintersemester 2004 / 2005 keine Immatrikulationen von Erstsemestern in den Studiengang Rechtswissenschaft/Staatsexamen vornehmen. Studieninteressierte, die sich in den vergangenen Wochen für diesen Studiengang beworben haben, werden von der TU Dresden darüber informiert, dass sie nicht immatrikuliert werden.

Die Konzentration der Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig - und damit die Einstellung dieses Studiengangs an der TU Dresden - ist ein Bestandteil des Hochschulvertrages, den die Hochschulen und der Freistaat Sachsen im Juli 2003 unterschrieben hatten. Er sichert den Hochschulen langfristige Planungssicherheit, die flexiblere Verwendung von Haushaltsmitteln, Zusatzinvestitionen u.v.m. und schreibt andererseits Strukturveränderungen fest.

TU Dresden:
Kim-Astrid Magister
Tel.: 0351 463 32398
E-Mail:


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