Kabinett stimmt Entwurf zum Landeshochschulgesetz zu
Das Landeshochschulgesetz (LHG) soll novelliert werden. Einem entsprechenden Gesetzentwurf, den der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Henry Tesch, heute vorgestellt hat, stimmte das Kabinett zu. Zuletzt wurde das Landeshochschulgesetz 2002 umfassend novelliert.
08.06.2010 Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-VorpommernMinister Tesch: "Mit dem Gesetzgebungsvorhaben werden gleich drei Reformprojekte auf den Weg gebracht: Zum einen wird das Landeshochschulgesetz an die aktuelle Entwicklung insbesondere im Bereich der Studienstrukturreformen im Bologna-Prozess angepasst.
Zum anderen wird die Autonomie der Hochschulen gestärkt und die Universitätsmedizin neu organisiert."
Minister Tesch verwies darauf, dass es ihm insbesondere darum gehe, die Studienbedingungen für die Studierenden in Mecklenburg-Vorpommern zu verbessern. Dazu werden die KMK-Beschlüsse zur Studienstrukturreform der Bachelor- und Masterstudiengänge umgesetzt. Darüber hinaus wird auf verstärkte Kooperationen der Hochschulen untereinander gesetzt, um einen Hochschulwechsel zu erleichtern. Außerdem werden die Grundlagen dafür geschaffen, um künftig den Übergang vom Bachelor zum Masterstudiengang möglichst verzögerungsfrei zu gestalten. Diese Regelungen kommen den Studierenden unmittelbar zu Gute.
Der weitere Ausbau der Hochschulautonomie betrifft:
- den Verzicht auf ministerielle Genehmigungsvorbehalte im Bereich der Studien- und Prüfungsordnungen,
- die Verankerung des Berufungsrechts der Hochschulen für Professuren im Gesetz oder
- die Deregulierung in Fragen der Hochschulorganisation wie Konzil oder Hochschulrat.
Dies geht einher mit einer Konzentration und Schärfung von Zuständigkeiten auf der Ebene der Hochschulleitungen. Minister Tesch: "Autonomie und Entscheidungsverantwortung bedingen einander."
Weitere Neuerungen im Entwurf zum Landeshochschulgesetz:
- Die Implementierung von Mechanismen zur Qualitätssicherung in Forschung und Lehre.
- Unter dem Stichwort - Öffnung der Hochschulen - wird der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte konsequent ausgebaut sowie ein Schüler- und Begabtenstudium eingeführt.
- Unter dem Stichwort – Lehrprofessur - wird den Universitäten die Option eröffnet, Professuren mit einem fachlichen Schwerpunkt in der Lehre zu besetzen.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt des neuen Landeshochschulgesetzes ist die Neuorganisation der Universitätsmedizin:
Sie wird zukünftig in der Rechtsform einer rechtlich selbstständigen Teilkörperschaft der Universität geführt. In Greifswald ist die Entwicklung dafür bereits soweit gediehen, dass die neue Struktur unmittelbar durch das Errichtungsgesetz "Universitätsmedizin Greifswald" umgesetzt wird.
Die Neuorganisation der Universitätsmedizin durch die Zusammenführung des Universitätsklinikums mit dem Medizinischen Fachbereich in Form einer Teilkörperschaft der Universität, einem sog. Integrationsmodell, trägt dazu bei, die Verknüpfung von Forschung, Lehre und Krankenversorgung zu verbessern. Die isolierte Verselbständigung des Universitätsklinikums als Anstalt des öffentlichen Rechts und die damit verbundene Aufspaltung der Aufgabenbereiche des Universitätsklinikums einerseits und des Fachbereichs Medizin andererseits werden damit beendet.
Minister Tesch: "Dies wird effektiveren Ressourceneinsatz führen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Universitätsmedizin insgesamt erhöhen." Der Gesetzentwurf wird jetzt dem Landtag zugeleitet und soll dort in der letzten Sitzung vor der Sommerpause 2010 in erster Lesung behandelt werden.
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